Der Zoll im Mittelpunkt: Dreßen gibt Verhaltenstipps

Was tun, wenn der Zoll kommt? Antwort auf diese Frage gab iGZ-Verbandsjurist Olaf Dreßen bei den iGZ-Regionalkreistreffen in Augsburg und Würzburg.

Zuständig für die Überprüfung der Zeitarbeitsbranche ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Sie stellt sicher, dass nicht unter Mindestlohn gezahlt wird, die Zeitarbeitskräfte ordnungsgemäß gemeldet sind und keine Schwarzarbeit vorliegt. „Die FKS ist aber nicht dafür zuständig, die Bezahlung der Branchenzuschläge zu kontrollieren!“, betonte Dreßen.

Kooperation mit der FKS

Wichtig sei es, sich im Falle einer Kontrolle freundlich und kooperativ zu verhalten. Die nötigen Unterlagen sollten freiwillig zur Verfügung gestellt werden, ebenfalls wenn möglich ein Raum, in der der Zoll ungestört arbeiten kann. Zudem sollten die Mitarbeiter über den Besuch des Zolls informiert werden, der meistens im Vorfeld postalisch angemeldet werde.

Kein weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf

Des Weiteren ging es um die Anwendung der Branchenzuschlags-Tarifverträge sowie die politischen Rahmenbedingungen für die Branche. „Die Branche erledigt ihre Hausaufgaben selbst, es besteht kein weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf“, waren sich die Teilnehmer der Mitgliederversammlung einig.

Erfahrungsaustausch

Nach dem offiziellen Teil luden die iGZ-Regionalkreisleiter Rudolf Sagner (Schwaben-Niederbayern) und Andrée Sammeth (Unterfranken) zu einem gemeinsamen Imbiss ein, bei dem die angesprochenen Themen noch einmal mit Branchenkollegen vertieft werden konnten. (ML)