Der Motor für Integration wird ausgeschlossen

Am 1. März ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Demnach dürfen Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die nach dieser Regelung einreisen wollen, auch weiterhin nicht in der Zeitarbeit tätig werden. Jeder dritte Geflüchtete kam durch Zeitarbeit in den deutschen Arbeitsmarkt und konnte Fuß fassen. „Es ist vollkommen unverständlich, warum die Zeitarbeitsbranche einerseits als Integrationsmotor für Geflüchtete gefeiert wird und andererseits die Zeitarbeitstür für die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten mit der Gesetzeskeule zugeschlagen wird. Hier gilt es, den Gesetzgeber durch intensives Engagement von der integrativen Kraft der Branche zu überzeugen“, meint iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz.

Um die flächendeckende Versorgung mit Dienstleistungen und Produkten zu sichern, sind die Unternehmen auf jede Rekrutierungsquelle am immer enger werdenden Personalmarkt angewiesen – die Zeitarbeit mit ihrer Vermittlungsfunktion ist geradezu prädestiniert für diese Aufgabe. Wer nach Deutschland einreist, um hier zu arbeiten, benötigt grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese wird aber eben nicht für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit erteilt. „Dass diese Regelung nicht mehr zeitgemäß und überdies verfassungs- und europarechtswidrig ist, hat der Gesetzgeber stoisch ignoriert“, kommentiert Judith Schröder, iGZ-Fachbereichsleiterin Arbeits- und Tarifrecht.

Personaldienstleister müssen sich arrangieren

Personaldienstleister, die auf den Fachkräftemangel reagieren wollen, müssen sich mit dieser Situation arrangieren und auf die vorhandenen Möglichkeiten zurückgreifen. Dort wo das Aufenthaltsgesetz ohnehin eine Erwerbstätigkeit gestattet, ist auch eine Beschäftigung in der Zeitarbeit erlaubt. (KM)

Zur Geschichte von Osama al Sagir