Der iGZ baut sein Online-Seminar-Angebot aus
„Parallel zu unserem bisherigen Angebot an Präsenz-Seminaren wollen wir in Zukunft noch mehr Online-Seminare als bisher anbieten“, erläuterte Frederic Tauch, iGZ-Seminarorganisation/Digitalisierung, die wachsende Digitalisierung des iGZ-Seminarangebots.
„Bei unseren Online-Seminaren fallen vergleichsweise geringe Seminargebühren an und die Informationen sind an jedem Ort verfügbar. Außerdem können wir durch die Angebote im Internet mehr Teilnehmer gleichzeitig als in einem Seminarraum erreichen“, nannte Tauch weitere Vorteile des neuen iGZ-Digitalisierungskonzepts.
Fragen stellen
Im Vorfeld zu den Online-Seminar-Terminen erhalten die Teilnehmer einen Link, über den sie sich zum angegebenen Zeitpunkt im Online-Seminar dazuschalten können. Tauch: „Nach jeder 40-minütigen Lerneinheit besteht Gelegenheit, dem Referenten über einen Chat Fragen zu schicken. Diese werden im Verlauf der nächsten Lerneinheit beantwortet. Wenn dann noch Punkte offen sind, können diese unter der Mailadresse recht@ig-zeitarbeit.de geklärt werden.“
Online-Seminar
Praktisches Beispiel: Im Rahmen einer zweistündigen Online-Schulung von Judith Schröder, iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht, erfuhren die Teilnehmer jetzt alles Wissenswerte rund um das Thema „Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug“. In ihrem Online-Seminar informierte die Rechtsexpertin darüber, was sich hinter den Hucke-Pack-Einsätzen verbirgt, welche Unterschiede es zur Direktüberlassung gibt, wie die rechtlichen Bedingungen aussehen und ob Steuern auch bei Auslandseinsätzen in Deutschland abgeführt werden müssen. „Arbeitnehmerüberlassung mit Bezug zum Ausland ist eine hochkomplexe Angelegenheit“, fasste Judith Schröder die Rahmenbedingungen zusammen. „Aber wenn diese Vorgaben beherzigt werden, sind die iGZ-Mitgliedsunternehmen rechtlich auf der sicheren Seite“, so die Juristin. „Dann kann bei sorgfältiger Planung das Projekt der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung gelingen.“ (BR)