"Den Koalitionsvertrag einhalten"
Schiewerling betonte in der BZ, die Union habe nach wie vor Interesse daran, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu realisieren.
Inhaltlich abgewichen
Laut Vereinbarung soll unter anderem die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate beschränkt und Equal Pay nach neun Monaten bezahlt werden. Zudem soll es eine Begrenzung des Streikverbots für Zeitarbeitnehmer geben. Das ist jedoch längst im Tarifvertrag geregelt - demnach dürfen Zeitarbeitskräfte nicht in bestreikten Betrieben eingesetzt werden.
Strittige Punkte
Die bislang vorgelegten zwei Referentenentwürfe weichen inhaltlich jeweils von der Koalitionsvereinbarung ab. Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegte Entwurf sei deutlich über den Koalitionsvertrag hinausgegangen, bestätigte denn auch der CDU-Politiker. Trotz einer Korrektur im zweiten Entwurf gebe es nach wie vor mehrere strittige Punkte, weshalb die CSU Bedenken geäußert habe. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt betonte, die CSU werde auch dem nachgebesserten Entwurf nicht zustimmen. (WLI)