Dem Wandel einen Schritt voraus

„Wir dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken“, zeigte sich Petra Eisen, iGZ-Landesbeauftragte Bayern, kämpferisch. Beim iGZ-Landeskongress Süd in Stuttgart unter dem Motto „Dem Wandel einen Schritt voraus“ appellierte sie an die rund 250 Teilnehmer, sich den Herausforderungen der jüngsten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu stellen. Ganz aktuell sei Ende September zum ersten Mal die Überlassungshöchstdauer in Kraft getreten. „Das erfordert Umdenken und Flexibilität von uns Unternehmern – aber auch das werden wir meistern.“

iGZ-Bundesvorstandsmitglied Manuela Schwarz stellte die neue iGZ-Kampagne vor und ging insbesondere darauf ein, wie sich die iGZ-Mitglieder selbst am Erfolg der Kampagne beteiligen können. Christian Baumann, iGZ-Bundesvorsitzender, warf einen Blick in die Glaskugel und referierte zum Thema „Unsere Stärken – was zukunftsfähige Zeitarbeit wirklich ausmacht.“ (zum separaten Artikel). Anschließend standen den Teilnehmern drei Fachforen zur Auswahl, in denen sie wertvolle Tipps für ihren täglichen Arbeitsalltag mitnehmen konnten. (zum separaten Artikel)

Arbeitgebermarke optimieren

Bis heute hätten wir eine einfache Regel in unserem Kopf: „Fremd gleich Gefahr gleich Ablehnung“, meinte Daniela A. Ben Said, Quid agis GmbH. Trotzdem motivierte sie die Teilnehmer dazu, neue Denkansätze auszuprobieren. In ihrem Vortrag „Arbeitgebermarke: Wie Sie sich top positionieren“ gab sie Tipps, wie sich Unternehmen mit einfachen Mitteln kreativ von der Masse abheben können.

BA-Prüfpraxis

RA Jörg Hennig, HK2 Rechtsanwälte, referierte über die Prüfpraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA). Im Wesentlichen gehe es darum, die Zuverlässigkeit des Zeitarbeitsunternehmens einzuschätzen. Entscheidend sei letztlich weniger, ob in der Vergangenheit mal ein Fehler unterlaufen sei. Es müsse aber überzeugend vermittelt werden, dass dieser Fehler künftig nicht wieder passiere. „Hier hilft ja oft schon ein passendes Seminar beim iGZ“, gab Hennig den Zuhörern schmunzelnd einen Tipp.

Schriftform im Fokus

Neben der korrekten Entgelteingruppierung werde auch die korrekte Beschreibung der Tätigkeit kontrolliert. „Es kommt auf die Tätigkeit an, nicht auf die Berufsbezeichnung“, erinnerte Hennig. Derzeit überprüfe die BA oft, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweise, dass der Urlaubsanspruch am Jahresende verfalle, warb Hennig um besondere Aufmerksamkeit. Auch die Umsetzung der Schriftform sei verstärkt in den Fokus der BA-Prüfteams gerückt. Abschließend gab Hennig Hinweise, was bei welcher Art der Beanstandung zu tun sei.

Änderungen durch die AÜG-Reform

„Nach den Belastungen durch die Offenlegungspflicht und das gesetzliche Equal Pay ist nun auch die Überlassungshöchstdauer zur Realität geworden“, fasste Dr. Martin Dreyer, iGZ-Geschäftsführer, die aktuelle Situation nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zusammen – und erläuterte noch einmal die Feinheiten der drei neuen Regelungen.

Chance und Hürde zugleich

Außerdem ging er auf die weiteren geplanten Gesetze ein. Die Bundesregierung möchte es Arbeitnehmern erleichtern, ihre Arbeitszeit temporär zu verringern. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverhältnissen deutlich beschränkt werden. „Beide Vorhaben sind nicht gerade arbeitgeberfreundlich“, resümierte Dreyer, „und sorgen für ein erhöhtes Flexibilitätsbedürfnis von Unternehmen.“ Das berge einerseits Chancen für die Zeitarbeitsbranche. Andererseits seien Zeitarbeitsunternehmen natürlich auch von den geplanten Einschränkungen betroffen, warnte er vor zu viel Euphorie. (ML)