Datenschutz auf der Zielgeraden

Ende Mai wird es ernst: Die neue Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) treten in Kraft. Alle personenbezogenen Daten müssen ab dem 25. Mai gesichert werden. Egal, ob es sich dabei um Daten von Bewerbern oder von Kunden handelt, online oder im Print-Format: Die Daten dürfen nur für einen bestimmten Zweck gespeichert oder verarbeitet werden. Danach ist es Vorschrift, die Daten wieder zu löschen. Andernfalls drohen den Unternehmen hohe Bußgelder.

Bewerbungsverfahren

Besonders für Personaldienstleister ist die Neuregelung entscheidend, denn sie verwalten Daten von Bewerbern. Dazu gehören personenbezogene Daten wie beispielsweise der Wohnort, das Alter, das Geschlecht oder die Telefonnummer einer Person. Der Zweck zur Datennutzung kann unter anderem ein Bewerbungsverfahren sein. Sobald der passende Kandidat gefunden wurde, müssen die Daten zeitnah wieder gelöscht werden.

Datenschutz

Ein Sonderfall ist die Einwilligungserklärung, die ein Bewerber oder Kunde schriftlich unterzeichnet. Damit ist dann auch eine längere Aufbewahrung möglich. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von natürlichen Personen. Der Datenschutz für EU-Bürger soll damit gestärkt und vereinheitlicht werden.

iGZ-Rechtsexperte

Der iGZ-Rechts- und Datenschutzexperte Olaf Dreßen erklärt im Video-Interview, um welche Daten es geht, warum es jetzt akut wird und was die Firmen konkret unternehmen müssen. (KRW)

Über die Autorin

Kristin Mattheis


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