„Datenbank Recht“ erweitert

In einem ersten Schritt hat das iGZ-Rechtsreferat zum Beispiel alle Musterarbeitsverträge vor dem Hintergrund der Branchenzuschlagstarife überarbeitet. Das gilt sowohl für neu abzuschließende Arbeitsverträge, als auch für vertragliche Anpassungen bei bestehenden Arbeitsverträgen.

Branchenzugehörigkeit

In Zukunft müssen Zeitarbeitsfirmen bei jedem Kunden prüfen, ob das Unternehmen einer Sparte angehört, in der Branchenzuschläge gewährt werden müssen. Anhand eines Fragebogens sowie eines Schaubildes können iGZ-Mitglieder die Branchenzugehörigkeit einfach überprüfen.

Kommunikation und Tarifdokumente

Des Weiteren stehen im internen Bereich Musteranschreiben und Musterpräsentationen zur Verfügung, mit denen Zeitarbeitsunternehmen ihre Kunden informieren können. Der ausführliche Tarifvertrag, die vorläufige Tarifbroschüre sowie eine separate Tariftabelle runden das Angebot des iGZ ab. (ML)

Die „Datenbank Recht“ steht nur Mitgliedern des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen zur Verfügung. Um zu den Arbeitshilfen zu gelangen, müssen sich iGZ-Mitglieder für den internen Bereich der Internetseite registriert bzw. eingeloggt haben (oben rechts auf der Homepage).