Das Zeitarbeitsverbot in der Fleischwirtschaft ist eine Sauerei
Bei ihrem Gesetzesvorhaben zum Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in der Fleischwirtschaft hat die Bundesregierung jedoch – im übertragenen Sinne – versucht das Filet mit dem Beil herauszutrennen. Dass das nicht gutgehen kann, dürfte jedem klar sein. Denn statt sich die Situation in den betroffenen Betrieben im Detail anzuschauen, wurde, wie so oft, die Zeitarbeit zusammen mit dem Werkvertrag durch den Fleischwolf gedreht. Und überhaupt wurschtelt sich die Regierung mit diesem Plan irgendwie durch – aber auch am Problem vorbei. Denn die Rechtsform der Beschäftigung hat mit der Form der Unterbringung zunächst einmal nichts zu tun.
Wenn der Fleischer die Messer wetzt, um das Schwein in zwei Hälften zu teilen, muss er genau wissen, wo die Schnitte anzusetzen sind. Dann hilft die Anatomie des Schweins, denn die meisten Schnitte laufen entlang der Fleischnähte, der Bindegewebshüllen oder Fettschichten, die einen Muskel umgeben. Schließlich geht es an die Feinarbeit: Das Filet muss behutsam ausgelöst werden. Ein falscher Schnitt würde das feine Muskelfleisch zerstören.
Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in der Fleischwirtschaft
Bei ihrem Gesetzesvorhaben zum Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in der Fleischwirtschaft hat die Bundesregierung jedoch – im übertragenen Sinne – versucht das Filet mit dem Beil herauszutrennen. Dass das nicht gutgehen kann, dürfte jedem klar sein. Denn statt sich die Situation in den betroffenen Betrieben im Detail anzuschauen, wurde, wie so oft, die Zeitarbeit zusammen mit dem Werkvertrag durch den Fleischwolf gedreht. Und überhaupt wurschtelt sich die Regierung mit diesem Plan irgendwie durch – aber auch am Problem vorbei. Denn die Rechtsform der Beschäftigung hat mit der Form der Unterbringung zunächst einmal nichts zu tun.
„Des Schweines Ende ist der Wurst Anfang.“
Denkt man es mal weiter: Selbst wenn zum 1. Januar 2021 alle osteuropäischen Werkvertragsmitarbeiter fest beim Schlachtbetrieb angestellt wären, würde sich dadurch doch nicht automatisch ihre Unterbringungssituation ändern. Mit diesem Beschluss schneidet sich die Bundesregierung letztlich ins eigene Fleisch: Sie löst ein Problem nur scheinbar – das allerdings indem sie in der Fleischwirtschaft völlig unverhältnismäßig das Bolzenschussgerät an die Zeitarbeit anlegt, deren einziger Fehler in diesem Zusammenhang darin besteht, dass selbst manche gestandenen Arbeitsmarktpolitiker nicht den Unterschied zwischen ihr und dem Werkvertrag kennen. Und so kann man Wilhelm Busch passend zitieren, der sagte: „Des Schweines Ende ist der Wurst Anfang.“ – Denn durch die gefundene „Lösung“ wird das Problem nicht wirklich besser. Und während sich Politiker bei der Beschlussfassung über Gesetze üblicherweise ein Kotelett ans Ohr labern, wurde hier eine Gesetzes-Extrawurst gebraten und der Kabinettsbeschluss quasi über Nacht als gesetzgeberisches Minutensteak zur Beschlussfassung gebracht.
Noch ist es nicht verloren
Allerdings: Noch ist es nicht verloren. Der Bundestag wird noch entscheiden müssen. Hier können und werden wir ansetzen. Aber es geht um die Wurst! Die hat übrigens bekanntermaßen zwei Enden. Wollen wir mal hoffen, dass wir sie noch rechtzeitig an einem von beiden zu packen bekommen und wir am Ende der Diskussion sagen können: „Puh! Da haben wir nochmal Schwein gehabt!“
Von Marcel Speker, iGZ-Fachbereichsleiter Kommunikation und Digitalisierungsbeauftragter
Über den Autor
Marcel Speker ist studierter Politikwissenschaftler und ausgebildeter Redakteur. Er verfügt über Erfahrungen als Journalist und Autor. Als Pressesprecher war er im politischen und arbeitgeberverbandlichen Umfeld, u.a. beim Spitzenverband der rheinland-pfälzischen Wirtschaft (LVU) und dem Verband der Pfälzischen Metallund Elektroindustrie tätig. Er ist Digitalisierungsbeauftragter beim iGZ und seit 2012 leitet er die Kommunikationsabteilung und ist dort zuständig für die Referate Newsdesk, Veranstaltungen und Verbandsmarketing.