„Das ist keine gelebte Tarifpartnerschaft“
„Kaum ist die Tinte unter den Tarifverträgen trocken, ertönt der Ruf nach dem Gesetzgeber. Das ist keine gelebte Tarifpartnerschaft, und das werden wir uns in Zukunft auch nicht mehr gefallen lassen!“, wetterte Stolz in Richtung IG Metall, die die Zeitarbeit zum Hauptthema ihrer letzten Mitgliederwerbungskampagne gemacht habe.
„18 Monate willkürlich gewählt“
Und auch an der Politik hatte Stolz Kritik auszusetzen. Die Branche habe in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Dennoch habe man der Zeitarbeit im Koalitionsvertrag zum ersten Mal ein eigenes Kapitel gewidmet. „Anstatt zu loben, droht man weitere Regulierungen an, obwohl die Branche ihre Hausaufgaben gemacht hat“, beschwert sich Stolz. Unzufrieden zeigte er sich auch über die geforderte Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. „Die Zeitspanne ist nicht sachgerecht, sondern willkürlich gewählt“, erinnerte Stolz daran, dass CDU/CSU und SPD damit einen Kompromiss zwischen ihren Forderungen schlossen – und empfing erneut Applaus.
Manuela Gnauck-Stuwe, Leiterin Abteilung Gefahrtarif bei der VBG (2.v.l.), und iGZ-Bundesvorstandsmitglied Martin Gehrke, Mitglied der VBG-Vertreterversammlung (3.v.l.), nahmen ebenfalls am Branchentag teil.
Erfolgsgeschichte Zeitarbeit
Noch vor wenigen Jahren sei Deutschland mit seinen damals 5 Millionen Arbeitslosen als „Kranker Mann Europas“ betitelt worden. Heute gelte die Bundesrepublik als Arbeitsmarktwunder. „Zu dieser Erfolgsgeschichte hat die Zeitarbeit maßgeblich beigetragen“, bekräftigte der iGZ-Hauptgeschäftsführer.
Gute Zusammenarbeit gelobt
Dem stimmte Margarete Krause, Leiterin der VBG-Bezirksverwaltung Duisburg, in ihrer Begrüßungsrede zu. „Seit wir die Branche begleiten, waren es immer bewegte Zeiten“, resümierte sie. Der jüngste Bericht der Bundesregierung zeige den Erfolg der Branche. „Die Zeitarbeit hat sich auch durch die gute Zusammenarbeit zwischen der VBG und den Verbänden in die richtige Richtung bewegt“, freute sich Krause darüber, dass sich zum Beispiel die Unfallquote in der Zeitarbeit deutlich verringert habe.
Abgrenzung AÜ/Werkvertrag
Welche klaren Abgrenzungskriterien es zwischen Arbeitnehmerüberlassung und einem Werkvertrag gibt, zeichnete Prof. Dr. Peter Schüren, Institut für Arbeitsrecht Münster, nach. Bei einem Werkvertrag, also einem Betrieb im Betrieb, liegen die Personaleinsatzplanung, das Qualitätsmanagement und die Ergebnisverantwortung ganz in den Händen der Dienstleister. Maßgeblich sei dabei immer die gelebte Praxis im Laufe der Zeit. Weder die Ausgangssituation noch die Vertragsform spielten bei einer Überprüfung eine Rolle. Zukünftig soll die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zudem nicht mehr strafmildernd wirken, wenn ein Scheinwerkvertrag aufgedeckt wird. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, an dem Schüren maßgeblich mitgewirkt hatte, werde am Montag vorgelegt. (ML)