Dank Strukturreform: AÜ-Erlaubnis wird günstiger
Nicht immer wird alles stetig teurer – es geht auch umgekehrt: Seit dem 1. Oktober erhebt die Bundesagentur für Arbeit (BA) anlässlich einer Strukturreform günstigere Gebühren für die Beantragung und Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.
Ein Erstantrag für die AÜ-Erlaubnis kostet nun nur noch 377 Euro statt bisher 1.300 Euro, die für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis fällig wurden. Die Vergabe einer unbefristeten Erlaubnis schlug früher mit 2.500 Euro zu Buche – jetzt wird´s günstiger, die Erteilung kostet noch 2.060 Euro. Ist eine eingeschränkte Prüfung – zum Beispiel wegen Arbeitnehmerüberlassung nur in geringem Umfang – möglich, können sich diese Kosten bis auf 1.316 Euro reduzieren.
Keine Prüfung
Beim zweiten Verlängerungsantrag wird´s dann richtig günstig, die BA berechnet lediglich noch 218 Euro, weil dafür normalerweise keine Prüfung mehr erforderlich ist. Mit der Strukturreform wechselte die BA vom „Äquivalenzprinzip“ – also dem Aspekt der wirtschaftlichen Wertes für den Leistungsempfänger – hin zum Kostendeckungsprinzip, wodurch die Kostensätze sanken. Unterm Strich müssen Existenzgründer bis zur unbefristeten Erlaubnis jetzt also insgesamt 4.715 Euro auf den BA-Tisch legen und sparen im Vergleich zur Zeit vor dem 1. Oktober 1.685 Euro. Bei eingeschränkten Prüfungen sinkt die Summe nochmals auf 3.227 Euro.
Präventive Kontrolle
Anschließend entstehen turnusgemäß weitere Kosten, die im BA-Merkblatt ebenfalls definiert sind, wörtlich heißt es: „Bei den Inhabern einer unbefristeten Erlaubnis führt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel turnusmäßig alle fünf Jahre (Stichtag: letzte Betriebsprüfung) eine präventive Routinekontrolle durch. Damit kommt die Bundesagentur für Arbeit ihrem Auftrag zur effektiven Überwachung der Verleihunternehmen nach. In der Regel entsteht dafür eine Gebühr in Höhe von 1.665 Euro. Erfordert die Betriebsprüfung einen geringeren Verwaltungsaufwand als die übliche Standard-Prüfung, kann im Einzelfall die Gebühr für eine eingeschränkte Prüfung in Höhe von 921 Euro anfallen.“ (WLI)