Dachdeckermindestlohn steigt
Eine weitere Erhöhung ist für den 1. Januar 2017 auf dann 12,25 Euro vorgesehen. Der Mindestlohn gilt bundesweit für alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk fallen.
Ausnahmen
Vom Mindestlohn ausgenommen sind Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs, Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden, sowie gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt wird. (ML)
Der vollständige Entwurf der Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk steht im Anhang zum Download. iGZ-Mitglieder finden weitere Informationen zu zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhnen nach dem Einloggen in der internen Datenbank Recht.