Coronatests in Eigenregie
Ein typisches Charakteristikum der Zeitarbeitsbranche ist das sehr hohe Maß an Flexibilität. Das gilt auch und vor allem in Zeiten der Corona-Pandemie mit ihren teils recht schnell wechselnden politischen Entscheidungen. Zuletzt sorgte die Pflicht zum Angebot von Coronatests für Mitarbeiter für Unmut in der Wirtschaft. Carsten Ahrens, iGZ-Regionalkreisleiter für Münster und das westliche Westfalen sowie ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Bereichen Zeitarbeit, Büro und Verwaltung, fackelte dagegen jedoch nicht lange, suchte eine Alternative und fand sie auch: „In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, betriebliche Testungen durchzuführen“, erläutert der Geschäftsführer des iGZ-Mitgliedsunternehmens at-work Fachpersonal GmbH & Co. KG seine Initiative.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen habe die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst. Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest mache, könne nun über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten – „und den Nachweis“, so Ahrens, „dürfen wir selbst ausstellen.“ Allerdings musste er sich vorab als Unternehmen registrieren und ließ dann fünf seiner Mitarbeiter schulen.
Geschultes Personal
Laut NRW-Bestimmung können demnach Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt werde. Alternativ sei es auch möglich, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person durchführen und deren Ergebnis dann bestätigt werde.
Kundenanfragen
Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung könne laut NRW-Quarantäneverordnung entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. „Damit haben wir auf die zahlreichen Anfragen der Kundenunternehmen reagiert, die vor Arbeitsantritt einen Testnachweis für unsere externe Mitarbeiterschaft fordern“, erklärt Ahrens, warum er die Beschäftigtentestungen jetzt intern durchführt. Die Tests seien auch nur für das eigene Personal bestimmt, betont der iGZ-Regionalkreisleiter.
Praktikabilität
Carsten Ahrens sieht die Vorteile vor allem bei der Praktikabilität eigener Tests: „Wir können die Tests in Eigeninitiative durchführen und sparen uns damit, die Mitarbeiter erst umständlich irgendwo in die Testzentren zu schicken oder zu bringen, bevor sie anfangen können zu arbeiten.“ Das spare viel Zeit und Aufwand in jeglicher Hinsicht.
Mindestens ein Test pro Woche
Die Testangebotspflicht basiert auf einer Verordnung für „alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen in Deutschland, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten.“ Jeder und jedem Beschäftigten müsse mindestens einmal in der Woche ein Test angeboten werden. Zur Begründung heißt es: „Gerade in Betrieben können sich eine Vielzahl von Kontakten und damit Übertragungsmöglichkeiten ergeben, wenn sich die Beschäftigten innerhalb der Arbeitsstätte bewegen. Auch die Wege zur und von der Arbeitsstätte stellen ein Infektionsrisiko dar.
Höheres Risiko
"In besonderen Beschäftigtengruppen mit einem tätigkeitsbedingt erhöhten Infektionsrisiko müssen alle Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot vom Arbeitgeber erhalten. Die Beschäftigten sind aufgerufen, die Testangebote vom Arbeitgeber wahrzunehmen.“ In den Bereichen Lebensmittel und Berufen mit hohem Risiko müssen die Tests zweimal pro Woche angeboten werden, erläutert Ahrens ergänzend.
Jetzt registrieren
Nordrhein-Westfälische Zeitarbeitsunternehmen können sich hier über die Test- und Quarantäne-Ordnung des Landes informieren. Wer dem Beispiel Carsten Ahrens´ folgen möchte, kann sich hier für die Beschäftigtentestungen in Eigenregie registrieren. (WLI)