Christliche Gewerkschaften prüfen Verfassungsbeschwerde

"Es ist durchaus fraglich, ob hier nicht eine verfassungswidrige Auslegung des Tarifvertraggesetzes vorliegt", sagte der langjährige Vorsitzende der CGZP, Gunter Smits, dem NDR Magazin "Menschen und Schlagzeilen". Fachexperten der Christlichen Gewerkschaften prüften derzeit die schriftliche Urteilsbegründung, die das Bundesarbeitsgericht am Montag, 28. Februar, vorgelegt hatte. Demnach sei die CGZP "keine tariffähige Spitzenorganisation", ihr fehle aufgrund einer zu geringen Zahl an Mitgliedern die erforderliche Mächtigkeit, Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche abzuschließen.

Weg nach Karlsruhe

"Wenn wir zum Ergebnis kommen, dass dieses Urteil nach unserer Lesart verfassungswidrig ist, gehen wir den Weg nach Karlsruhe", betonte Smits. Seit Januar 2011 ist er Bundesvorsitzender der "DHV - Die Berufsgewerkschaft", die Mitglied in der CGZP ist. Zehntausende Leiharbeiter können nach dem Erfurter Urteil rückwirkend höheren Lohn verlangen, da alle von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge ab 2003 unwirksam sind. (...)

Dumpinglöhne

Den Christlichen Gewerkschaften wird vorgeworfen, immer wieder Verträge mit Dumpinglöhnen ausgehandelt zu haben, durch die Leiharbeiter weitaus schlechter als die Stammbelegschaft bezahlt werden. Christian Hertzog, Generalssekretär des Christlichen Gewerkschaftsbunds, verteidigte gegenüber "Menschen und Schlagzeilen" das Vorgehen. "Nur mit Equal Pay kann die Zeitarbeitsbranche, so wie sie derzeit gesetzlich geregelt ist, nicht existieren. Das hätte zur Folge, dass viele Kollegen den Arbeitsplatz verlieren." Durch einen abgesenkten Lohn werde eine Brücke aus der Arbeitslosigkeit geschaffen. Ob das dann ein Billiglohn ist, sei "eine Wertungsfrage". (na presseprotal, 02.03.´11)