Christian Baumann iGZ-Landesbeauftragter in Hamburg

Hamburg hat einen neuen iGZ-Landesbeauftragten: Ohne Gegenstimme wählten die hanseatischen Mitgliedsunternehmen des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Zeitarbeitsbranche Christian Baumann zum Nachfolger von Angelo Wehrli, der das Amt sieben Jahre lang innehatte.

Im Rahmen seiner Begrüßung blickte Wehrli zum Auftakt zunächst auf seine Zeit als Landesbeauftragter zurück, erinnerte an das umfangreiche Netzwerk, das er in dieser Zeit aufgebaut hat. Weil er im März während der Mitgliederversammlung in Karlsruhe in den Bundesvorstand des iGZ gewählt wurde, wolle er nun das Amt als Landesbeauftragter niederlegen.

Zeitarbeitshochburg

In seinem Resümee verwies Wehrli auf die wirtschaftliche Entwicklung, die die Zeitarbeitsbranche in Hamburg in dieser Zeit genommen habe. Mit 3,7 Prozent Anteil sei Hamburg eine Zeitarbeitshochburg im deutschlandweiten Vergleich (2,3 Prozent). Zudem verwies er auf die vielen Widrigkeiten und Reglementierungen, mit denen die Zeitarbeit zu kämpfen hatte und hat. In diesem Zusammenhang nannte er auch den zunehmenden Fachkräftemangel als weiteres Manko, mit dem die Branche inzwischen konfrontiert sei.

Öffentlichkeitsarbeit

Wehrlis Nachfolger, der 31-jährige Christian Baumann, ist geschäftsführender Gesellschafter der PLUSS Personalleasing und System Service GmbH. Als Zielsetzung nannte Baumann unter anderem die Öffentlichkeitsarbeit mit Blick auf Politik und staatliche Arbeitsverwaltung, die Aufklärung über Zeitarbeit an Universitäten, Weiterbildungseinrichtungen und auf Messen sowie die Stärkung des Netzwerkgedankens zwischen den Hamburger iGZ-Mitgliedsunternehmen durch konsequente Informationspolitik und -weitergabe.

Möglichkeiten

Über „Mitarbeiterbindung in der Zeitarbeit“ informierte anschließend Jürgen Meereis, Osterberginstitut, die rund 30 Teilnehmer. Unter anderem erläuterte er die unterschiedlichen Möglichkeiten von Führungskräften bei der Mitarbeiterführung unter dem Aspekt der Mitarbeiterbindung.


iGZ-Jurist RA Olaf Dreßen referierte in Hamburg über die im Koalitionsvertrag formulierten geplanten Regulierungen zur Zeitarbeit.

Koalitionsvertrag

Brandaktuell das Thema des iGZ-Juristen RA Olaf Dreßen: „Auswirkungen der Koalitionsbeschlüsse zur Zeitarbeit“ lautete der Vortrag des Arbeits- und Tarifrechtsexperten. Zentrale Elemente dabei waren die im Koalitionsvertrag definierten Forderungen nach Equal Pay nach neun Monaten und die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate. Equal Pay ab dem zehnten Monat widerspreche vollkommen dem Sinn der existierenden Branchenzuschlagstarife.

Tarifautonomie

Diese geplante Regelung laufe den Zuschlägen zuwider, denn bei Equal Pay nach neun Monaten wären die Branchenzuschläge und damit die zeitlich gestaffelten Erhöhungen bis hin zur Lohnangleichung hinfällig. Eine solche Entscheidung würde also auch die Tarifautonomie massiv unterlaufen. „Wenn künftig ab dem 10. Monat flächendeckend Equal Pay gilt, wie rechtfertigt sich dann eine Höchstüberlassungsdauer überhaupt noch?“, stellte Dreßen die zentrale Frage – und erläuterte dazu: Die Zulässigkeit dieser Reglementierung sei mit Blick auf das EU-Recht äußerst fragwürdig.

Prüfung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfe derzeit aufgrund der Vorlage durch ein finnisches Arbeitsgericht vom 9.10.2013, ob ein längerfristiger Einsatz vor dem Hintergrund der Zeitarbeitsrichtlinie überhaupt verboten werden dürfe. „Der Gesetzgeber sollte nichts regeln, was sich alsbald als europarechtswidrig erweisen könnte“, stellte der Jurist dazu fest. Abschließend informierte er, dass der Gesetzentwurf bezüglich der AÜG-Änderungen im letzten Quartal 2014 auf den Weg gebracht werden solle. (WLI)