Christian Baumann als iGZ-Bundesvorsitzender bestätigt

Christian Baumann ist – und bleibt – Bundesvorsitzender der Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Erneut sprachen ihm die Mitglieder das Vertrauen für die nächsten drei Jahre aus, und zwar erstmalig digital: Wegen der Corona-Einschränkungen fand die Mitgliederversammlung, zu der sich rund 170 Teilnehmer angemeldet hatten, komplett online statt. In den weiteren Wahlgängen bestätigten die Teilnehmer Sven Kramer und Manuela Schwarz in ihren Ämtern als stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende. Als Beisitzer fungieren in der nächsten Periode Irene Schubert, Martin Liebert, Dr. Tim Eifler und Ulrike Schwarzer für die jeweiligen Ressorts. Zu Kassenprüfern wurden Dirk Wiesner und Jaroslaw Kral gewählt.

Zum Auftakt der von iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz geleiteten virtuellen Veranstaltung ließ Christian Baumann das in den vergangenen drei Jahren Geleistete Revue passieren. Der Bundesvorsitzende unterstrich, im iGZ existiere ein „unfassbar gutes Fundament, um professionelle Verbandsarbeit zu leisten.“ Dennoch stehe die Zeitarbeit nicht da, wo sie eigentlich stehen sollte: „Teilweise haben wir die gesteckten Ziele übertroffen, teils aber auch nicht erreicht“, stellte der 38-jährige Hamburger Unternehmer fest.

Vision entwickelt

Gemeinsam habe der Vorstand 2017 unter der Überschrift „Wählen, nutzen, wertschätzen“ eine Vision entwickelt – und es habe sich seitdem viel getan. Die Arbeit mit den Sozialpartnern etwa habe mittlerweile ein wesentlich besseres Niveau. „Wir müssen den Mehrwert der Branche für alle darstellen, denn wir sind hochprofessionelle Player am Markt. Wir wollen die Branche aktiv gestalten und weiterentwickeln“, gab Baumann die Richtung vor. In seinem Rechenschaftsbericht erinnerte er zudem an die AÜG-Reform und die aktuell dazu laufende Evaluation und richtete den Blick nach vorn. Mit der neuen Internetplattform matchtime-personal.de etwa biete sich für die iGZ-Mitglieder eine Möglichkeit, den Markt aktiv mitzugestalten.

Turbo-Tarifverhandlungen

Der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Sven Kramer erinnerte an die Turbo-Tarifverhandlungen Ende 2019 und freute sich, dass das Tarifwerk nun insgesamt sauberer gestaltet sei. Durch die Coronapandemie habe sich die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern intensiviert: Ohne die gemeinsame Forderung mit den Gewerkschaften an die Politik hätte es kein Kurzarbeitergeld für die Zeitarbeitsbranche gegeben“, würdigte Kramer die Zusammenarbeit.

Eine gute Wahl

Die stellvertretende Bundesvorsitzende Manuela Schwarz ließ die erfolgreiche Entwicklung der iGZ-Mitmach-Kampagne „Zeitarbeit: Eine gute Wahl.“ Revue passieren, die mit ihren authentischen Geschichten überzeugt habe. Der stellvertretende iGZ-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Dreyer zog für den erkrankten Martin Gehrke das Fazit zum Thema VBG und Arbeitsschutz. Der Blick auf die Beitragsentwicklung sei mehr als betrüblich, und erschwerend seien in diesem Jahr noch die Einbrüche durch die Coronakrise hinzugekommen. Nur dem Einsatz des iGZ sei es am Ende zu verdanken gewesen, dass die VBG Ratenzahlung für den Beitragsfuß anbot. Positiv zu vermerken sei in diesem Zusammenhang der deutliche Rückgang an Unfällen in der Branche.

matchtime-personal.de

Martin Liebert lobte das Realisierungstempo bei der Einführung der Plattform matchtime-personal.de und kündigte an, das inhaltliche Ende der Fahnenstange sei für diesen Auftritt noch lange nicht erreicht und Inhalte würden auf jeden Fall weiterentwickelt. „Wir werden die digitale Entwicklung vorantreiben“, kündigte er an. Marcel Speker, iGZ-Fachbereichsleiter Kommunikation und Digitalisierungsbeauftragter, sprach für Bettina Schiller über das Ressort Recruiting. Das „Querschnittsthema“ sei mit der Entwicklung von Praxistipps aufbereitet und eine Wissensdatenbank angelegt worden.

Online-Seminare verdoppelt

Irene Schubert resümierte für den Bereich Bildung, die Anzahl von Online-Seminaren beim iGZ habe sich inzwischen verdoppelt. Nun richte sich auch hier der Blick nach vorn. Ziel sei ein eigener Studiengang für die Zeitarbeitsbranche in Kooperation mit der Fernuniversität Hagen. Außerdem werde derzeit daran gearbeitet, zwei Broschüren sowohl für Ausbilder als auch für Auszubildende zu entwerfen. Außerdem werde das Thema Personalentwicklung in der Zeitarbeit (ProPeZ) neu strukturiert.

Wettbewerbsfähigkeit

Petra Eisen, Sprecherin der iGZ-Landesbeauftragten, stellte schließlich das Projekt „CSR“ vor. Arbeits- Gesundheits- und Klimaschutz werde bereits häufig von den Mitgliedern praktiziert. Das sorge vor allem auch für eine größere Arbeitgeberattraktivität bei Arbeitnehmern wie auch Kundenunternehmen, nannte sie die Vorteile. Mit dem Leitfaden „Zeitarbeit in der Verantwortung“, CSR-Botschaftern des iGZ und der Entwicklung eines CSR-Masterberichts habe man echte Meilensteine geschaffen. 

Anträge verabschiedet

Die Branche gestalten und weiterentwickeln: Mit der einhelligen Verabschiedung zweier Anträge und eines Appells setzten die Mitglieder dafür konkrete Zeichen: Der Antrag „Die iGZ-Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, Mitarbeitern, die im Rahmen von Werkverträgen eingesetzt werden, mindestens die der Tätigkeit entsprechenden Grundvergütungen in Höhe der tariflichen Eingangsstufe aus dem am 18.12.2019 mit den Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft abgeschlossenen iGZ-Entgelttarifvertrag zu gewähren“ wurde ebenso beschlossen wie die ergänzende Formulierung zur CSR-Thematik zum iGZ-Ethikkodex: „Corporate Social Responsibility (CSR) spielt für die iGZ-Mitglieder gleichermaßen eine große Rolle. Sie bekennen sich zu ihrer Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Umwelt und fördern insoweit eine nachhaltige Entwicklung. Der iGZ-Ethik-Kodex erläutert, wie sich die Unternehmen gegenüber ihren Stakeholdern verantwortlich zeigen.“

Münsteraner Appell

In einem einstimmig verabschiedeten Münsteraner Appell fordern die iGZ-Mitgliedsunternehmen „insbesondere von allen Verantwortlichen in der Politik und in den Regierungen auf Bundes-/Landesebene mehr Fairness im Umgang mit der Zeitarbeitsbranche. Sektorale Verbote der Arbeitnehmerüberlassung seien diskriminierende Maßnahmen gegen eine systemrelevante Branche: „Sie missachten die weiter entwickelten gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen für Personaldienstleistungen sowie die Vorgaben des Verfassungs- und Europarechtes. Gerade jetzt in Corona-Krisenzeiten kommt es darauf an, dass die Wirtschaft wieder Tritt fasst mit Arbeitsplatzaufbau und nicht -abbau. Hierzu leistet die Zeitarbeitsbranche wertvolle Beiträge.“ (WLI)