Chancen Geringqualifizierter nicht zerstören
Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Überlassungshöchstdauer von Zeitarbeitnehmern auf 18 Monate zu beschränken, schreibt die INSM in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus soll festgelegt werden, dass Zeitarbeitnehmer künftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit der Stammbelegschaft gleichgestellt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf dazu werde voraussichtlich in den kommenden Tagen vorgestellt.
Zeitarbeit hat feste Bedeutung
Im Rahmen der INSM-Veranstaltung wies der Unionspolitiker Albert Stegemann, MdB und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, darauf hin, dass die zusätzlichen Regelungen das bestehende Regelwerk ergänzen sollen "und nicht die wünschenswerten Funktionen beeinträchtigen." Zwar habe es früher Missbräuche gegeben, "für die geplante gesetzliche Änderung müssen wir allerdings die Zeitarbeit von heute betrachten. Heute ist dieser Bereich des Arbeitsmarktes weitgehend reguliert und hat seine feste Bedeutung", erklärte Stegemann weiter. Er hoffe, dass eine gesetzliche Lösung gefunden werde, "die nicht dazu führt, dass wir Arbeitnehmern das Leben schwerer machen, als sie es ohnehin haben."
Brücke nicht zum Einsturz bringen
"Zeitarbeit bietet vor allem Arbeitssuchenden eine gute Brücke in den Arbeitsmarkt", erklärte der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr. Fast zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer gingen unmittelbar vor ihrer Einstellung keiner Beschäftigung nach. "Wer diese Brücke zum Einsturz bringt ist verantwortlich, wenn die Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter wieder ansteigt. Die Bundesregierung sollte daher auf zusätzliche und schädliche Einschränkungen verzichten", so Pellengahr.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der INSM.