CGZP-Tariffähigkeit: Genauer Gerichtstermin steht fest

Das LAG Berlin entscheidet am 7. Dezember 2009 um 11 Uhr im Saal 334 über die Tariffähigkeit der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaft CGZP. Vorsorglich hat der Vorsitzende Richter in der jetzigen Ladung darauf hingewiesen, dass eine etwaige neuerliche Erkrankung eines Prozessvertreters nicht nochmals zu einer Terminverschiebung führen würde, so die Gewerkschaft verdi.