CGZP-Tarife endgültig unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht wies u.a. darauf hin, dass die Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig ist, „da sie durch die vorliegende Senatsrechtsprechung bereits als geklärt anzusehen ist und ein Bedürfnis für eine weitere höchstrichterliche Entscheidung nicht ersichtlich ist“.(BAG-Pressemitteilung)