CGZP: LAG Berlin-Brandenburg verhandelt am 9. Januar

Verhandelt wird eine Beschwerde gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Mai 2011. Die Richter hatten damals festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen auch am 29.11.2004, 19.06.2006 und 09.07.2008 nicht tariffähig war und somit keine Tarifverträge hätte abschließen dürfen. Die Tarifgemeinschaft CGZP legte Berufung ein.

Sitzungstermin

In nächster Instanz verhandelt daher das Landesgericht Berlin-Brandenburg erneut diesen Punkt. Die Sitzung findet am Montag, 9. Januar 2012 um 11 Uhr im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, Saal 334 statt. (ML) Pressemitteilung LAG Berlin-Brandenburg