CGZP: Bundesarbeitsgericht fällt Entscheidungen

Nun entschieden sie im zweiten Schritt über die praktischen Konsequenzen ihrer Urteile für Zeitarbeitnehmer mit CGZP-Verträgen wie folgt:

Der Fünfte Senat hat in den Verfahren

- 5 AZR 954/11 - unter Aufhebung des Berufungsurteils die Klage wegen Verfalls der Ansprüche abgewiesen,

- 5 AZR 146/12 - wegen unsubstantiierter Darlegung der Zahlungsansprüche die klageabweisenden Urteile der Vorinstanzen bestätigt,

- 5 AZR 242/12 - unter Aufhebung des Berufungsurteils die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, damit die Gesamtberechnung der Zahlungsansprüche nachgeholt werden kann,

- 5 AZR 294/12 - die Revision der Beklagten zurückgewiesen und auf die Revision des Klägers das Berufungsurteil teilweise aufgehoben und die Sache insoweit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, damit die genaue Höhe des steuerpflichtigen Bruttoentgelts eines vergleichbaren Arbeitnehmers festgestellt wird,

- 5 AZR 424/12 - die Revision gegen das die Klage wegen Verjährung der Ansprüche abweisende Berufungsurteil zurückgewiesen. (WLI)

Die Pressemitteilung des BAG steht im Anhang zum Download.