CDU-Parteitag fordert allgemeine Lohnuntergrenze
iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz und die Leiterin des iGZ-Hauptstadtbüros, Andrea Resigkeit, nutzten die Zeit in Leipzig, um am Rande des CDU-Bundesparteitages mit verantwortlichen Entscheidungsträgern im Bund und in den Ländern über die aktuellen Weichenstellungen in der Zeitarbeitsbranche zu reden.
Der Wortlaut des Beschlusses des CDU-Bundesparteitags in Leipzig 2011 zur Lohnuntergrenze und zur Zeitarbeit:
1. Die CDU Deutschlands spricht sich dafür aus, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ für Zeitarbeitnehmer nach einer angemessenen Einarbeitungszeit konsequent umzusetzen. Die Tarifpartner sind aufgefordert, die angemessene Einarbeitungszeit auszuhandeln. In diesem... Zusammenhang begrüßt sie die Absicht der Bundesregierung, im Frühjahr 2012 eine Kommission zur Findung einer Höchstabweichungsdauer von Equal Pay einzusetzen, sofern sich die Tarifvertragsparteien in der Branche bis dahin nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigen können.
2. Die CDU hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.
3. Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass ausreichende gesetzliche Möglichkeiten für befristete Beschäftigung erhalten bleiben. Das erhöht die Erwerbschancen gerade vieler Geringqualifizierter und öffnet Unternehmen die notwendigen Spielräume für flexible Beschäftigung. Diese Möglichkeiten verlangen aber auch einen verantwortlichen Gebrauch seitens der Arbeitgeber.