CDA stellt Leitantrag zum Mindestlohn

In dem Leitantrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft heißt es unter anderem:

"Ab dem 1. Mai 2011 gilt die volle Freizügigkeit für EU-Bürger aus acht mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten. Ohne gesetzgeberisches Handeln wäre es Zeitarbeitsunternehmen aus diesen Ländern möglich gewesen, Arbeitskräfte zu Konditionen von Tarifverträgen zu vermitteln, die unter Berücksichtigung der dort herrschenden Lebensbedingungen abgeschlossen worden sind. Mit der Aufnahme der Zeitarbeitsbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz muss ein Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche verankert werden, der für alle Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer in Deutschland - auch für die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - gilt.

Deshalb unterstützt die CDA nachdrücklich die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder eine gleichwertige Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Zugleich schützt eine solche Regelung die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zeitarbeit auch in verleihfreien Zeiten vor Lohndumping."