CDA für Mindestlohn nach Zeitarbeitsvorbild
Darin erklärte der Politiker, für ihn gehöre es unabdingbar zur sozialen Marktwirtschaft, „dass sich die Unternehmen nicht bei der Frage Konkurrenz machen, wer den billigsten Arbeitnehmer findet“. Daher müsse der Lohn festgelegt werden, das sei bis vor wenigen Jahren über die Tarifvertragsparteien auch sehr gut gelaufen.
Einseitige Löhne
Einem gesetzlichen Mindestlohn aber stehe entgegen, dass einseitig festgelegte Löhne - egal ob vom Arbeitgeber oder vom Staat - nie eine gerechte Lohnfindung darstellen. Löhne könnten nie höher sein als die Wertschöpfung in der jeweiligen Branche. „Aber von Unternehmen derzeit einseitig festgelegte Löhne - die wir zum Beispiel im Dienstleistungsbereich immer mehr haben, weil wir dort keine Tarifbindung mehr haben - sind auch nicht in Ordnung“.
Positives Beispiel
Als positives Beispiel nannte Laumann den Mindestlohn in der Zeitarbeit als ein branchenübergreifendes Arbeitsmarktinstrument - weil Zeitarbeit überall außer in der Bauhauptbranche praktiziert werde. Laumann: „Wenn sich dort Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Mindestlohn von rund sieben Euro verständigen können, dann müsste das auch für die gesamte Wirtschaft gehen - das ist unser Vorschlag.“ Als realisierbare Alternative bezeichnete er entweder den Abschluss der Zeitarbeit als Lohnuntergrenze, weil er tariflich festgelegt sei - oder BDA und DGB müssten Laut Laumann einen eigenen Mindestlohn verhandeln.
Tarifautonomie
Bestes Instrument für eine gerechte Lohnfestlegung sei die Tarifautonomie. Die CDA setze sich für eine von Tarifpartnern ausgehandelte Lohnuntergrenze ein. Das müsse die Politik ins Entsendegesetz aufnehmen, damit man dadurch einen Rechtsanspruch habe, diesen Lohn bei Bedarf auch einklagen zu können. Man müsse nun die deutsche Mindestlohn-Debatte zu einer tariflichen Lohnuntergrenze hin ergänzen, die in der Verlässlichkeit für die Arbeitnehmer wirken solle wie ein gesetzlicher Mindestlohn in anderen Ländern.
Lohnuntergrenze
Laumann: „Wenn man eine tarifliche allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze hätte, würde das bedeuten, dass es darunter keine Abschlüsse mehr geben wird. Denn welche Gewerkschaft würde das noch abschließen. Von daher wäre das dann der tiefste Lohn, der denkbar ist.“