CDA für Einführung einer Lohnuntergrenze

„Die Einführung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze auf Basis des Mindestlohns in der Leih- und Zeitarbeit ist absolut richtig. Sie entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen in unserem Land“, so der CDA-Bundesvorsitzende Karl-Josef Laumann. Laumann erklärte weiter: „Nun kommt es darauf an, unsere Forderungen in der Partei weiter mehrheitsfähig zu machen. Die CDU kann nur dann als Volkspartei überleben, wenn wir als CDU eine sozial gerechte Politik für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland betreiben. Auf den Herbst der Entscheidung muss jetzt der Sommer der Gerechtigkeit folgen.“

Breite Resonanz

Auch der Hautgeschäftsführer der CDA, Dr. Markus Gloe, sprach von einem guten Tag für die CDU-Sozialausschüsse. „Von dieser Bundestagung geht ein deutlicher Impuls für die Einführung einer verbindlichen Lohnuntergrenze aus“, so Gloe. „Wir haben in den letzten Wochen viel Unterstützung von der Basis für unseren Leitantrag erhalten. Wichtig für die Sache ist aber auch, dass wir auch innerhalb der CDU auf eine breite positive Resonanz gestoßen sind. Selbst Teile der FDP sprechen sich mittlerweile für Mindestlöhne aus“, so Gloe.

Gleicher Lohn

Neben der Einführung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze wurden außerdem die Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen sowie der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für die Beschäftigten in der Leih- und Zeitarbeit im Leitantrag verabschiedet. (CDA, 30.05.´11)