Bundesregierung beschließt Grundregeln für Arbeitsschutz
Die Bundesregierung hat bundesweit einheitliche, ergänzende Arbeitsschutzstandards zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus beschlossen. Bundesarbeitsminister Heil stellte die zehn verbindlichen Grundregeln heute vor. Demnach sollen Schichtpläne und Arbeitsabläufe künftig so organisiert werden, dass Körperkontakt so gut wie möglich vermieden wird. Martin Gehrke, Mitglied im iGZ-Bundesvorstand und iGZ-Vertreter bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), begrüßt die einheitlichen Vorgaben.
Zu den zehn Eckpunkten gehört ein Sicherheitsabstand von mindesten 1,50 Metern bei der Arbeit – sowohl in Gebäuden als auch im Freien und in Fahrzeugen. Betriebe müssten dies etwa durch Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umsetzen. Wo dies nicht möglich sei, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Wo Kontakte unvermeidlich sind, müsse der Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.
Wer sich krank fühlt, bleibt zuhause
Vor allem aber gelte der Grundsatz: niemals krank zur Arbeit. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist. Ein weiterer Punkt auf der Liste sind Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender, die der Arbeitgeber bereitstellen müsse.
Betriebliche Pandemieplanung
Um schnell auf eine erkannte Corona-Infektion im Unternehmen reagieren zu können, sollen Arbeitgeber zudem betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge erarbeiten und mit den örtlichen Gesundheitsbehörden kooperieren, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und gegebenenfalls auch isolieren zu können. Von den Arbeitgebervereinigungen gibt es geprüfte sowie ein vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herausgegebenes „Handbuch Betriebliche Pandemieplanung" bzw. vom Verband der Deutschen Betriebs- und Werksärzte entsprechende Checklisten zum Arbeitsschutz, während und nach der Pandemie. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Sonderseite www.ig-zeitarbeit.de/coronavirus.
Die neuen Grundregeln für Arbeitsschutz der Bundesregierung sollen in Zeiten der Corona-Pandemie branchenübergreifend gelten. Bundesarbeitsminister Heil forderte alle Arbeitgeber und -nehmer auf, sich an die vom Kabinett verabschiedeten Standards zu halten. Es werde Kontrollen geben, im Vordergrund stünden aber Beispiele und Beratung. Die Regeln müssten schnellstmöglich umgesetzt werden.
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Stefan Hussy, sicherte vor allem den kleineren Betrieben Beratung und Hilfe bei der Umsetzung der Regeln zu. (SaS)
Weitere Informationen:
1. Arbeitsschutz gilt weiter - und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko - und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
5. Niemals krank zur Arbeit!
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer „Nies-/Hustetikette“ bei der Arbeit wird besonders geachtet!
8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“
Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.
Das ausführliche Dokument des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist hier abrufbar.