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Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Bundesrats-Empfehlung zur AÜG-Reform

Die Vorschrift führe dazu, dass sich das Überlassen von Arbeitnehmern in diesen Fällen einer Datenerhebung und Kontrolle durch die Bundesagentur für Arbeit entziehe; sie sei daher zu streichen. Vielmehr solle diese sogenannte Kollegenhilfe der Bundesagentur im Vorfeld schriftlich anzuzeigen sein. Dadurch könnten nur gelegentlich auftretende Überlassungsfälle zur Deckung eines kurzfristigen Personalbedarfs unbürokratisch und flexibel abgewickelt werden. Gleichzeitig würde der Verleih einer präventiven Kontrolle durch die Arbeitsverwaltung unterstellt.

Menschen mit Behinderung

Zudem fordern die Länder, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass die Neuregelung des Gesetzes nicht nachteilig in bestehende Strukturen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben eingreift.

Missbrauch verhindern

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, den in der Vergangenheit vorgekommenen Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern, der nach Darstellung der Bundesregierung mit dem geltenden Recht und tarifvertraglichen Regelungen nicht zu unterbinden ist. Zudem soll er die im Dezember 2008 in Kraft getretene Europäische Leiharbeitsrichtlinie in deutsches Recht umsetzen.

Drehtürklausel

Die Einführung der sogenannten Drehtürklausel soll daher künftig ausschließen, dass entlassene oder nicht weiter beschäftigte Arbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen wieder in ihren ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns eingesetzt werden. Die Möglichkeit, diese Personen als Leiharbeitnehmer wieder zu beschäftigen, besteht jedoch weiterhin. Allerdings sind ihnen die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb des Entleihers. (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung)