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Der Bundesrat hat am Freitag, 13. März 2020, den Antrag des Landes Berlin, Zeitarbeit in der Pflege zu unterbinden.

Bundesrat: Zeitarbeitsverbot in der Pflege

Der Bundesrat hat am Freitag, 13. März 2020, den Antrag des Landes Berlin, Zeitarbeit in der Pflege zu unterbinden, ohne Aussprache an die zuständigen Ausschüsse Arbeit, Integration und Soziales sowie Gesundheit überwiesen. Hierzu ein Statement von Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer:

„Ein Verbot der Zeitarbeit in der Pflege hilft niemandem und würde die hochbegehrten Pflegekräfte frustrieren. Der Anteil der Zeitarbeitskräfte in der Pflege liegt bei 1,2 Prozent und ist seit vielen Jahren auf diesem Niveau stabil. Für einige Pflegekräfte bietet die Zeitarbeit eine Möglichkeit, weiterhin motiviert in diesem wichtigen Beruf zu arbeiten. Im Rahmen dieses fairen Wettbewerbs um begehrte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Zeitarbeitsbranche gerne bereit, über eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Stammarbeitgebern zu sprechen. Ein gesetzliches Verbot dieser Beschäftigungsform wäre jedoch das Gegenteil vernünftigen und verantwortungsbewusster Politik, gerade in Zeiten, in denen unser Gesundheitssystem besonders gefordert ist“. Der iGZ führt seit der Vorstellung der Verbotsidee durch das Land Berlin intensive Gespräche mit sämtlichen Beteiligten und drängt darauf, dass dieses kontraproduktive Ansinnen abgelehnt wird. (AR)