Bundesrat: Weiterhin auf Vorrangprüfung verzichten
Der Bundesrat fordert, dass die Vorrangprüfung für Flüchtlinge in der Zeitarbeitsbranche weiterhin entfällt. „Keine andere Branche leistet so viel Arbeitsmarktintegration wie die Zeitarbeit. Daher sollte auch über den 5. August hinaus auf die Prüfung bei geduldeten Flüchtlingen verzichtet werden“, begrüßt Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), den Vorschlag des Bundesrates an die Bundesregierung.
Bisher gilt das Integrationsgesetz nur bis zum 5. August 2019. Durch dieses Gesetz konnten Geflüchtete mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden, ohne die bisherige 15-Monatsfrist abzuwarten. Die Bundesregierung solle nun prüfen, ob die Vermittlung von geduldeten Geflüchteten über Zeitarbeit weiterhin ermöglicht werden kann.
Zustimmung der BA
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verzichtet momentan in 133 von 156 Agenturbezirken auf die Prüfung bei geduldeten Flüchtlingen und Asylbewerbern. In den 133 Bezirken dürfen Geflüchtete bereits nach drei Monaten eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufnehmen. Ab dem 6. August 2019 dürfen Geduldete oder Asylbewerber nur noch nach einem ununterbrochenen vierjährigen Aufenthalt in Deutschland in Zeitarbeit beschäftigt werden. Denn erst nach vier Jahren ist keine Zustimmung der BA mehr nötig.
Fachkräftemangel spricht dafür
Die gute konjunkturelle Lage, der Fachkräftemangel sowie verbesserte Deutschkenntnisse von Geflüchteten führen insbesondere in der Zeitarbeit zu guten Vermittlungsmöglichkeiten, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag.
Zeitarbeit gute Einstiegsmöglichkeit
Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in seinen „Aktuellen Entwicklungen zur Zeitarbeit (Stand Juli 2018)“ festgestellt, dass Zeitarbeit für Flüchtlinge eine gute Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt bietet. Laut IAB hatten im vierten Quartal 2016 rund 13 Prozent der Zeitarbeitsunternehmen einen Geflüchteten eingestellt, der ab 2014 nach Deutschland gekommen ist. Der Durchschnitt der Gesamtwirtschaft lag zu diesem Zeitpunkt nur bei rund 3,5 Prozent. Von Mai 2017 bis April 2018 haben rund ein Drittel aller Flüchtlinge aus den acht Hauptasylherkunftsländern in der Zeitarbeit eine Beschäftigung aufgenommen.
Geflüchtete profitieren
Besonders die Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegen, dass viele Geflüchtete von der derzeitigen Regelung nach drei beziehungsweise 15 Monaten als Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden zu können, profitiert haben, so der Bundesrat. Dem stimmt auch Stolz zu. (SB)