Bundesrat fordert Gesetzentwurf zur Zeitarbeit
Der Gesetzentwurf solle unter anderem eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten einführen, den so genannten "Equal-Pay"-Grundsatz etablieren und dem Betriebsrat mehr Informationsrechte einräumen.
Tarifverträge ignoriert
Die Länderkammer möchte auch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern als Streikbrecher verbieten und die "Vorratsverleiherlaubnis" abschaffen. Auch der Bundesrat ignoriert in seiner Formulierung die Existenz der Branchenzuschlagstarifverträge und die Klausel des Tarifvertrags, dass Zeitarbeitskräfte in bestreikten Betrieben nicht eingesetzt werden dürfen.
Neue Rahmenbedingungen
In der Begründung heißt es unter anderem: Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge sind wichtige Instrumente in einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Die Leiharbeit bietet Unternehmen eine Möglichkeit, flexibel auf Personalengpässe, Auftragsspitzen sowie zusätzlichen Know-how-Bedarf zu reagieren. Werde die Zeitarbeit nicht im Sinne ihrer Kernfunktion genutzt, dann bedürfe es zum Schutz der Arbeitnehmer und derjenigen Unternehmen, die die Instrumente nicht zum falschen Zweck einsetzen, neuer rechtlicher Rahmenbedingungen. (WLI)