Bundesrat beschließt Asylgesetz

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 16. Oktober 2015 dem Asyl-Reformpaket zugestimmt. Nach der Zustimmung des Bundesrates zum „Asylpaket“ dürfen nach Inkrafttreten der Gesetze am 1. November 2015 Flüchtlinge nach drei Monaten in Mangelberufen und ohne weitere Einschränkungen nach 15 Monaten in der Zeitarbeitsbranche beschäftigt werden.

Das bisher weitreichende Betätigungsverbot für die Zeitarbeitsbranche ist also gelockert worden.

Integrationskurse

Mit dem Gesetz werden Vereinbarungen umgesetzt, die Bund und Länder am 24. September 2015 auf ihrem Flüchtlingsgipfel getroffen haben. Ziel ist es, einerseits Asylregeln zu verschärfen, andererseits die Verfahren zu beschleunigen und den zügigen Bau von Unterkünften zu ermöglichen. Zudem sollen Menschen, die langfristig in Deutschland bleiben dürfen, besser integriert werden - beispielsweise durch einen schnelleren Zugang zu Integrationskursen.

Sichere Herkunftsländer

Albanien, Kosovo und Montenegro gelten fortan als sichere Herkunftsländer. Durch diese Einstufung können Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern schneller bearbeitet werden. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden Bargeldzahlungen, wie etwa das Taschengeld, durch Sachleistungen ersetzt. Wer aus wirtschaftlichen Gründen, aber nicht wegen politischer Verfolgung oder Krieg einreist, kann künftig schneller abgeschoben werden. (WLI)