Bundesarbeitsministerium prüft CGZP-Zeitarbeitsurteil

Das Bundesarbeitsministerium hat den vom Zeitarbeitsurteil des Bundesarbeitsgerichts betroffenen Firmen Unterstützung in Aussicht gestellt. 'Sollten Unternehmen im Einzelfall durch notwendige Rückzahlungen in ihrer Existenz bedroht sein, können auf Antrag fällige Beiträge nach bestehenden gesetzlichen Regeln gestundet oder in Raten gezahlt werden', erklärte Ministerin Ursula von der Leyen am Dienstag gegenüber AFP in Berlin.

Grundsätzlich gelte jedoch, dass die Unternehmen Schulden bei der Solidargemeinschaft begleichen müssen, sagte die CDU-Politikerin. 'Hier gibt es für niemanden eine Carte Blanche', fügte sie hinzu.

Die Auswirkungen des jetzt mit Begründung vorliegenden Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeit würden zur Zeit eingehend geprüft, teilte das Ministerium mit.

Das BAG-Urteil gilt auch rückwirkend. Damit hätten die Beschäftigten für die zurückliegende Zeit ebenfalls Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften, hatte die Berliner Arbeitssenatorin Carola Bluhm (Linke) am Montag erklärt. Zugleich müssten die betroffenen Firmen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.