Bundesarbeitsgericht muss Tarifautonomie schützen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erstmalig zum Begriff des Gesamtschutzes in der EU-Leiharbeitsrichtlinie geäußert. Nach Auffassung des Gerichts erfordert der Gesamtschutz für die Zeitarbeitskräfte eine Ausgleichsregelung, sofern in Tarifverträgen das Vergleichsentgelt (Equal Pay) unterschritten wird. Der Rechtsstreit geht nun zurück zum Bundesarbeitsgericht (BAG).

Gesamtschutz bereits gegeben

„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Gesamtschutz der Zeitarbeitskräfte durch ein Zusammenwirken von gesetzlichen und tariflichen Regelungen erreicht wird, sagt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz.

Tarifautonomie

Inwiefern sich das Urteil auch auf die bewährte Tarifarchitektur der deutschen Zeitarbeitsbranche auswirken wird, bleibt abzuwarten. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Branchenverbände von iGZ und BAP heißt es: „Jetzt ist es am Bundesarbeitsgericht, sich schützend vor die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie zu stellen und die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge in der Zeitarbeit auch zukünftig zu ermöglichen, und zwar rechtsicher, praktikabel und attraktiv. Die Antworten des EuGH geben dem BAG den notwendigen rechtlichen Spielraum für eine ausgewogene eigene Beurteilung.“ Die  Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeitsbranche habe sich über Jahrzehnte in Deutschland bewährt und müsse im Sinne eines fairen Interessenausgleichs auch in Zukunft eine tragfähige Säule bleiben.

15.12.2022

BAP-iGZ-Statement zum EuGH-Urteil Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer

Über den Autor

Martin Dreyer

Dr. Martin Dreyer ist promovierter Jurist und seit 2004 beim iGZ tätig. Seit 2009 ist er stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Er verantwortet in der Geschäftsführung neben internen Bereichen die Fachbereiche Bildung und Recht und begleitet die Tarifverhandlungen des iGZ. Martin Dreyer vertritt den Verband außerdem in der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).


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