Brückenfunktion der Zeitarbeit von hoher Bedeutung
Zeitarbeit hat sich als fester Bestandteil am Arbeitsmarkt etabliert. Das attestierte jüngst die Konrad-Adenauer-Stiftung in der Studie „Neue Beschäftigungsverhältnisse – Daten, Fakten, Argumente“. Insgesamt arbeiten in der Zeitarbeitsbranche rund eine Million Beschäftigte, die zu 99 Prozent nach Tarifvertrag entlohnt werden.
Laut Studie habe die Zeitarbeitsbranche die höchste Zuwachsrate aller neuen Beschäftigungsverhältnisse am gesamten Arbeitsmarkt. Zeitarbeit mache jedoch mit 2,5 Prozent den kleinsten Anteil der neuen Beschäftigungsverhältnisse aus.
Wichtige Funktionen
Trotzdem übernehme sie für den Arbeitsmarkt verschiedene wichtige Funktionen. Zeitarbeit ermögliche Unternehmen eine höhere Flexibilität in der Personalplanung. Dadurch können Produktionsspitzen abgefangen werden ohne, dass Unternehmen ihre Stammbelegschaft auf- beziehungsweise abbauen müssen. Dem stimmt auch Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), zu: „Zeitarbeit kann den Anforderungen der Volatilität stärker und früher nachkommen und ist deshalb ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt.“
Brückenfunktion der Zeitarbeit
Ebenso biete, laut Konrad-Adenauer-Stiftung, die Zeitarbeitsbranche Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt und zu einer langfristigen Beschäftigung. 55 Prozent der Zeitarbeitnehmer übernehmen Tätigkeiten auf dem Anforderungsniveau "Helfer", für die in der Regel keine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung sei. In der Gesamtwirtschaft seien das nur rund 15 Prozent. Auch fast ein Fünftel der Langzeitarbeitslosen, die eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnahmen, fanden diese durch die Zeitarbeit. Dadurch gewinne die „Brückenfunktion“ der Zeitarbeit an Bedeutung und immer mehr Zeitarbeitnehmer werden von den Kundenunternehmen übernommen.
Gesetzesentwurf für sozialen Arbeitsmarkt
Auch die Einführung eines Tarifwerks zusammen mit den Sozialpartnern, also dem iGZ und den Einzelgewerkschaften der DGB, habe dazu geführt, dass Zeitarbeit ein normales Arbeitsverhältnis darstellt. Insbesondere erhalten Zeitarbeitnehmer durch die Branchenzuschlagstarifverträge eine Lohnangleichung mit einem Stammbeschäftigten in ähnlicher Position. Daher stellen sich die KAS-Autoren die Frage, ob die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes überhaupt im Interesse der betroffenen Zeitarbeitnehmer seien. (SB)