Branchenzuschlags-TV erläutert
Denn die Liste der Festlegungen im neuen Branchenzuschlags-Tarifvertrag für die Metall- und Elektro-Branche ist lang. Geltungsbereich, Branchenzuschlagsregelung und besondere Vereinbarungen im M+E-Unternehmen sind nur drei der Stichworte, die im neuen Tarifwerk festgelegt sind. Damit iGZ-Mitglieder sich bei all den neuen Regelungen schnell Rechtsicherheit verschaffen können, hat die VGZ gemeinsam mit Gesamtmetall jeden einzelnen Paragraphen des Tarifwerks kommentiert.
Chemische Industrie
Im Anhang gibt es zudem Informationen zu dem Tarifabschluss mit der chemischen Industrie. Im Juni hatte die VGZ mit der IG BCE ebenfalls einen Branchenzuschlags-Tarifvertrag abgeschlossen, der sich von der Struktur mit dem Metall-Vertrag deckt. Lediglich die Lohnzuschläge sind an die Gegebenheiten in der chemischen Industrie angepasst.
Aktuelle Einschätzung
Mit dem TV BZ ME haben die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit tarifpolitisches Neuland betreten, heißt es in der gemeinsamen Kommentierung. Die Erläuterungen lieferten den vom TV BZ ME betroffenen Zeitarbeits- und Kundenunternehmen daher erste Anwendungshilfen zur praktischen Umsetzung des Tarifvertrages. Wie bei jedem neuen Tarifvertrag werden sich aus den praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung des Tarifvertrages, der entstehenden wissenschaftlichen Diskussion sowie etwaigen Entscheidungen der Rechtsprechung neue Fragen ergeben und neue Lösungswege aufgezeigt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt könne deshalb zu den aufgekommenen strittigen Rechtsfragen lediglich eine erste Einschätzung abgegeben werden. Insbesondere könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Arbeitsgerichte in der einen oder anderen Frage einen anderen Weg einschlagen werden. Vor diesem Hintergrund streben die Verfasser eine fortlaufende Aktualisierung dieser Erläuterungen an. (ML)
iGZ-Mitglieder können die Erläuterung im internen Bereich der iGZ-Homepage herunterladen.