Branchenzuschlag für Zeitarbeit angestrebt
Darin betont Helga Schwitzer unter anderem: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit im ersten Schritt - das wäre zu wünschen. Dafür werden wir uns auch einsetzen, wenn wir jetzt mit den Leiharbeitsverbänden BAP und iGZ verhandeln. Mit ihnen wollen wir einen Branchenzuschlag für Leihbeschäftigte vereinbaren, die in Metall- und Elektrobetrieben eingesetzt sind. Mit einem solchen Zuschlag werden wir aber noch nicht Equal Pay erreichen, weil die betrieblichen Entgeltunterschiede zu groß sind.“
Differenz schließen
Deshalb, so die Verhandlungsführerin, müssen Betriebsräte zusätzlich die Möglichkeit erhalten, die verbleibende Differenz zu den Entgelten der Stammbeschäftigten zu schließen. Das solle eine Einsatzzulage leisten. Es gebe bereits über 1200 Besservereinbarungen in der Metall- und Elektroindustrie. Darauf werde aufgebaut. „Dort haben Betriebsräte bereits geregelt: Wenn ein Betrieb Leiharbeiter einsetzt, dann nur zu bestimmten Konditionen. Das wollen wir für die ganze Branche erreichen.“
Zweigleisige Verhandlungen
Die Gewerkschaft verhandele zweigleisig, weil zwei verschiedene Inhalte geregelt werden sollen. In den Verhandlungen mit den Zeitarbeitgeberverbänden gehe es um faire Bezahlung. Mit den Metall-Verbänden gehe es darum, wie viele Zeitarbeitnehmer wie lange und wo im Betrieb eingesetzt werden können. Schwitzer: „Wenn wir möglichst nah an Equal Pay kommen und mehr Mitspracherechte für Betriebsräte erreichen, dann wird Leiharbeit zu dem, wofür sie gedacht ist: zu einem Flexibilisierungsinstrument für Auftragsspitzen. Die IG Metall sagt nicht: Leiharbeit gehört grundsätzlich verboten. Sie darf aber nicht zu Dumpinglöhnen und zur Spaltung der Belegschaften in Beschäftigte erster und zweiter Klasse führen. Und sie darf keine Stammarbeitsplätze ersetzen.“
Flexibilität
Und über mangelnde Flexibilität können sich – so Schwitzer - die Arbeitgeber nicht beklagen: „Welche Flexibilität unsere Tarifverträge ermöglichen und wie flexibel unsere Kolleginnen und Kollegen sind - das haben sie in der Krise gezeigt: Mit Nutzung der Zeitkonten, mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, mit Kurzarbeit. Das war geradezu beispielhaft und wird gerne als Modell Deutschland gepriesen. Natürlich möchten die Arbeitgeber, dass sich die Betriebsräte nur um die Stammbelegschaften kümmern.“
AÜG ändern
Die IG Metall könne mit Tarifverträgen das Problem nicht komplett lösen. Die Politik müsse das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Zeitarbeit regele, ändern. Sie müsse den Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Arbeit" ins Gesetz schreiben. Dazu gehöre, das Synchronisationsverbot wieder aufzunehmen und die Begrenzung von Zeitarbeit. Es gebe keine Höchstgrenzen für die Überlassungsdauer. Ein Betrieb dürfe heute einen Zeitarbeitnehmer bis zu seiner Rente einsetzen.
Missbrauch
Laut einer Betriebsratsumfrage in Metall- und Elektrobetrieben seien die meisten Zeitarbeitnehmer mehr als ein Jahr und länger in Entleih-Betrieben eingesetzt. Und es gebe Betriebe, die ihre Ausgebildeten nicht übernehmen, aber gleichzeitig Zeitarbeitnehmer einsetzen. Das Gesetz lasse also Missbrauch zu. Das müsse geändert werden. „Dafür machen wir weiter Druck und setzen unsere Leiharbeitskampagne fort.“ (WLI) (IG Metall, 21.02.´12)