Branchenzuschläge treten in Kraft
Wäre keine Einigung erfolgt, hätte der Gesetzgeber die Tarifautonomie außer Kraft gesetzt und zur gesetzlichen Regelung gegriffen. Zunächst gilt die zeitlich gestaffelte Lohnangleichung für die Metall- & Elektro- sowie für die chemische Industrie und damit für gut 50 Prozent der rund 800.000 Zeitarbeitnehmer. Sie schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Mitarbeitern aus dem Einsatzbetrieb der beiden Branchen.
Kunststoff und Kautschuk
Zum 1. Januar 2013 treten dann Branchenzuschläge für die Kunststoff verarbeitende Industrie und die Kautschuk-Industrie in Kraft. Zuschläge für weitere Branchen werden folgen. Stolz macht deutlich, dass die Branchenzuschläge in den genannten Branchen von allen Zeitarbeitsunternehmen gewährt werden müssen: „Die Branchenzuschläge werden dort, wo sie zu zahlen sind, Teil des Grundentgelts. Wer dieses nicht korrekt gewährt, riskiert hohe Nachforderungen der Mitarbeiter und der Sozialversicherungen.“
Infomaterial
Der iGZ hat seinen Mitgliedsunternehmen detailliertes Informationsmaterial und Anwendungshilfen zur Umsetzung der Branchenzuschläge zur Verfügung gestellt. (WLI)