Branchenzuschläge in der Praxis: Positives Fazit

Die Branchenzuschlagstarife sind nicht nur erfolgreich installiert, sondern Kunden und Zeitarbeitnehmerschaft haben sie auch akzeptiert, lautet das Fazit des iGZ-Mitgliedertreffens der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen in Koblenz.

Rund 40 Teilnehmer begrüßte der iGZ-Landesbeauftragte für die drei Bundesländer, Guido Saxenhammer. Ergänzt wurde das Resümee der iGZ-Mitgliedsunternehmen durch einen Vortrag des Verbandsjuristen, RA Stefan Sudmann, der die Branchenzuschlagstarife in der Praxis aus rechtlicher Sicht beleuchtete. In diesem Zusammenhang sprach das Forum auch über die Anwendung von Werkverträgen. Der iGZ-Jurist erinnerte an die von den Mitgliedern beschlossene Selbstverpflichtung, beim Gebrauch von Werkverträgen nicht unter die unterste Lohneinstufung des iGZ-DGB-Tarifvertragswerkes zu gehen. Dabei müsse zudem beachtet werden, dass sich außerdem die Haftungsverhältnisse ändern.

Vorübergehend

Ebenfalls sprach Sudmann die Problematik des Begriffs „vorübergehend“ an, der zurzeit bei der Arbeitsnehmerüberlassung in der juristischen Diskussion steht. Dabei gehe es um die Definition, über welchen Zeitraum eine Überlassung vorübergehend sei. Mit Spannung werde nun das Urteil des Bundesarbeitsgerichts erwartet, das für Klarheit sorgen werde. Schließlich debattierten die Teilnehmer noch über die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um ausländische Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche zu beschäftigen. (WLI)