„Branchenmindestlöhne nur unter CDU-Führung“

So zum Beispiel in der Zeitarbeit. Seit dem 1. Januar 2012 gilt die unterste Lohnstufe des iGZ-DGB-Tarifvertrages als allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn. „Branchenspezifische Mindestlöhne wurden bislang nur unter CDU-Führung eingeführt“, stellte die Kanzlerin klar. Trotzdem sah sie weiteren Handlungsbedarf. Da die Tarifautonomie in vielen Bereichen, gerade in den neuen Bundesländern, nicht mehr so stark sei, müsse sich etwas ändern. Abstand nahm Merkel von der Vermögenssteuer. Diese würde gerade die mittelständische Wirtschaft schwer belasten, was am Ende zu weniger Steuereinnahmen führen würde.

Der iGZ vor Ort dabei

Auch der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen nahm mit Hauptgeschäftsführer Werner Stolz und der Leiterin des iGZ-Hauptstadtbüros Andrea Resigkeit an der CDA-Bundestagung in Münster teil, um mit den politischen Entscheidungsträgern in den direkten Dialog zu treten. Gerade die Branchenzuschlags-Tarifverträge, die die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) für inzwischen neun Branchen abgeschlossen hat, standen im Mittelpunkt der zahlreichen Gespräche. (ML)