Branche ausreichend reguliert

Als „vollkommen aus der Luft gegriffen“ bezeichnete iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Reaktion des DGB-Vorstandsmitglieds Annelie Buntenbach auf die Veröffentlichung der Beschäftigtenzahlen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Buntenbach forderte: „Wir brauchen jetzt endlich gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen.“ Die ILO-Zahlen seien ein Weckruf an die Regierungen in Europa. „Für Deutschland“, so Stolz, „nennt der ILO-Bericht ausdrücklich nur Minijobs und andere Formen geringfügiger Beschäftigung als bedenklich.“

Effektive Institutionen

Wie das DGB-Vorstandsmitglied daraus eine Relation zur Zeitarbeit schließe sei nicht nachvollziehbar. Knapp 100 Prozent der Branche zahle nach mit den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträgen. „Der iGZ hat mit dem Ethikkodex und der unabhängigen Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) in Eigeninitiative außerdem zwei überaus wirksame sowie effektive Institutionen geschaffen, die dem etwaigen Missbrauch einen Riegel vorschieben“, betont Stolz. Weitere Regulierungen wie etwa das Einsatzverbot in bestreikten Kundenunternehmen seien längst über die Tarifverträge geregelt.

Vollzeit und unbefristet

Die Realität in der Zeitarbeitswelt spiegele zudem ein ganz anderes Bild als der ILO-Bericht wider: „Laut jüngsten Ergebnissen des iGZ-Mittelstandsbarometers arbeiten 84,7 Prozent der Zeitarbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, 87,4 Prozent sind in Vollzeit tätig“, verweist der iGZ-Hauptgeschäftsführer auf den status quo der mittelständischen Zeitarbeit. Zugleich warnt er vor weiteren gesetzlichen Einschränkungen der Zeitarbeitsbranche.

Tarifautonomie

Geplante Einschnitte wie etwa die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate und Equal Pay nach neun Monaten gingen „zu 100 Prozent zu Lasten der Zeitarbeitnehmer“. Stolz: „Dank der Tarifautonomie haben die Zeitarbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften schon längst Bedingungen ausgehandelt, die sowohl faire Löhne als auch einen fairen Wettbewerb garantieren.“

Mindestlohn

Laut ILO-Bericht waren in Deutschland im vergangenen Jahr rund 7,5 Millionen Menschen in Minijobs tätig. Seit Einführung des Mindestlohns 2015 seien laut Minijobzentrale Bochum rund 237.000 gewerbliche Minijobs verschwunden. In der Zeitarbeitsbranche habe sich der Mindestlohn laut Stolz überhaupt nicht ausgewirkt, weil diese Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit bereits zum 1. Januar 2014 eingeführt wurde. Aktuell liege der Eingangslohn in der untersten Entgeltgruppe bei 8,80 Euro. (WLI)