Blick in die Zukunft: Informationen zum neuen AÜG
Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Gelegenheit genutzt, sich auf dem Mitgliedertreffen Berlin Brandenburg persönlich über den Umgang mit dem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu informieren.
Am 1. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Mitglieder des iGZ haben die Möglichkeit, sich auf zahlreichen Veranstaltungen persönlich über die neuen Bestimmungen und den Umgang mit ihnen zu informieren.
Neue Rechtslage
Der iGZ-Landesbeauftragte für Berlin und Brandenburg, Gerriet Cornelius, begrüßte hierzu am 19. Januar die Mitglieder aus Berlin und Brandenburg zur ersten Mitgliederversammlung 2017. iGZ-Jurist Olaf Dreßen erläuterte die neue Rechtslage und gab Hinweise zur Auslegung und Anwendung.
Arbeitsplätze schaffen
Gerriet Cornelius und die Leiterin des Hauptstadtbüros, Andrea Resigkeit, dankten für das rege Interesse. Cornelius betonte, dass sich auch in Zukunft gute Zeitarbeit gestalten lässt. Es sei allerdings nicht leichter geworden, Arbeitsplätze zu schaffen. Der iGZ werde auch weiterhin für bessere Rahmenbedingungen eintreten, die Arbeit sei noch lange nicht zu Ende.