Bildungsscheck für iGZ-Basislehrgang nutzen

Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können ab sofort wieder einen Bildungscheck beantragen. Das Land übernimmt dann bis zu 50 Prozent der Fortbildungskosten (maximal 500 Euro). Nach wie vor gibt es zwei Wege zum Bildungscheck – die Zugangsvoraussetzungen haben sich aber verändert. Gefördert werden künftig zudem nur noch Weiterbildungen, die mehr als 500 Euro kosten.

Entscheidend dafür, welche Voraussetzungen für die Vergabe des Bildungschecks bestehen, ist die Frage, wer die Fortbildungskosten trägt. Wenn der Arbeitgeber den Eigenanteil bezahlt, handelt es sich um den betrieblichen Zugang. Zahlt der Arbeitnehmer, ist es der individuelle Zugang.

Betrieblicher Zugang

Unternehmen, die Bildungsschecks beantragen möchten, dürfen nicht mehr als 249 Beschäftigte haben. Innerhalb von zwei Jahren gibt es maximal zehn Bildungsschecks. Abzüglich des Öffentlichen Dienstes können Betriebe aller Branchen auf die Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds zurückgreifen.

Individueller Zugang

Auch für den individuellen Zugang gilt eine maximale Betriebsgröße von 249 Mitarbeitern. Selbstständige können keinen Bildungsscheck beantragen. Um vor allem Zugewanderte, An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende zu unterstützen, darf das Jahreseinkommen maximal 30.000 Euro betragen (60.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren kann jeweils ein Bildungsscheck beantragt werden.

iGZ-Basislehrgang

Mit dem NRW-Bildungsscheck kann beispielsweise der iGZ-Basislehrgang für Disponenten gefördert werden. In dieser fünftägigen Weiterbildung lernen Personaldisponenten alles, was sie für den Berufsalltag in einem Zeitarbeitsunternehmen brauchen. Grundlagen der Zeitarbeit, rechtliche Aspekte und der Arbeitsschutz stehen ebenso auf dem Stundenplan wie Tipps für die Rekrutierung und Mitarbeiterführung. Am Ende steht eine schriftliche Prüfung. Aktuell gibt es sowohl für den Basislehrgang in München (2. bis 5. Februar) als auch für den in Lüneburg (13. bis 17. April) noch freie Plätze (zur detaillierten Seminarbeschreibung). (ML)

Informationen zu Fördermitteln anderer Bundesländer erhalten iGZ-Mitglieder im internen Weiterbildungsbereich der Homepage. Weiteres zum NRW-Bildungsscheck steht auf der Internetseite des NRW-Landesministeriums für Arbeit, Integration und Soziales.