Zusatzdienstleistungen in der Zeitarbeit – rechtssicher gestalten und anwenden
Die Personaldienstleistung der Zukunft wird sich verändern. Die Flexibilitätsanforderungen sowohl auf der Kunden- als auch auf der Mitarbeiterseite unterliegen ständigen Veränderungen durch Markt, Demographie und Gesetz, und damit werden andere Personaldienstleistungen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
In Zeiten der stärkeren Reglementierung verlangt die Wirtschaft nachflexiblen Personallösungen. Immer öfter fragen Kunden nach Personalvermittlung, Werk- / Dienstverträgen und Onsite-Management.
Das Seminar räumt mit journalistischen und politischen Halbwahrheiten auf und vermittelt das notwendige Fachwissen, um diese Instrumente der Personaldienstleistung zu nutzen. Besonderer Wert wird dabei auf die Rechtssicherheit, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und die betriebliche Umsetzung in der Praxis gelegt. Der Schwerpunkt liegt bei den Werkverträgen.
In diesem Seminar möchten wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Besonderheiten bei der praktischen Anwendung aufzeigen. Ziel des Seminars ist es, Antworten auf folgende Fragen zu finden:
Welche gesetzlichen Voraussetzungen gibt es?
Was muss ich bei der praktischen Umsetzung beachten?
Welche rechtlichen Fallstricke gibt es?
Dr. Adrian Hurst ist promovierter Volljurist und seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über langjährige Branchenerfahrung in der Personaldienstleistung. Von 2003 bis 2008 war er Geschäftsführer des Ressorts Tarifwesen beim Bundesverband Zeitarbeit e. V. (BZA) und hat die Tarifverträge in der Zeitarbeit entscheidend mitgeprägt. Als Berater bei einem führenden Personaldienstleister konnte er sein spezielles Fachwissen in der Praxis eines internationalen Konzerns vertiefen. Seit 2010 hat er sich mit seiner juristischen Unternehmensberatung HURST § CONSULT auf das Recht der Personaldienstleistungen spezialisiert.