"Bewährte Zeitarbeitsstandards nicht in Frage stellen"
Dabei ging er insbesondere auf die Pläne der Großen Koalition zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein. Erste Diskussionsentwürfe zur Änderung des gesetzlichen Rahmens von Zeitarbeit und Werkverträgen sind jetzt vom BMAS für das erste Quartal 2015 angekündigt.
Nicht unverhältnismäßig eingreifen
Im Mai soll sich das Bundeskabinett bereits mit der AÜG-Novellierung beschäftigen und das Gesetzgebungsverfahren soll danach bis zum Ende des 3. Quartals (September 2015) abgeschlossen werden. Stolz führte in seinem Referat aus, dass sich der iGZ in zahlreichen Gesprächen auf der Berliner Bühne immer wieder gefordert habe, etwaige Gesetzeskorrekturen dürfen nicht unverhältnismäßig in die bestehenden Tarifverträge und damit in die Tarifautonomie eingreifen.
Tariföffnungsklauseln
Änderungen bei der Überlassungsdauer, wie auch im Bereich der Vergütung, müssen mit Tariföffnungsklauseln versehen sein. Die in der Zeitarbeit erfolgreiche Tarifautonomie, die sich ganz besonders in den Branchenzuschlagstarifverträgen und in Einsatztarifverträgen in einzelnen Branchen, wie z. B. in der Metall- und Elektroindustrie, nachhaltig bewährt hat, dürfe der Gesetzgeber nicht in Frage stellen.
Bewährte Instrumente
Auch Dienst- und Werkverträge seien bewährte Instrumente, die für eine moderne und arbeitsteilige Wirtschaft – auch vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung – noch wichtiger würden. „Die von den Sozialpartnern inzwischen erreichten Sozialstandards in der Zeitarbeitsbranche können sich auch international sehen lassen und sind vorbildlich“, so Stolz. Außerdem sei nicht erkennbar, dass neue gesetzliche Arbeitsbedingungen besser seien als die bereits bestehenden sozialen Tarifregelungen in der Zeitarbeit.
Warnung
Das in Kürze erscheinende neue Buch von Peer Steinbrück (SPD) mit dem Titel „Vertagte Zukunft – die selbstzufriedene Republik“ sollte der Bundesregierung auch auf dem Sektor von Fremdpersonaleinsätzen in den Betrieben eine Warnung sein, die Stellschrauben nicht in die falsche Richtung zu drehen.