Bettina Schiller als Landesbeauftragte bestätigt

Mehr geht nicht: Ohne Gegenstimme bestätigten die iGZ-Mitgliedsunternehmen jetzt im Rahmen ihrer Versammlung Bettina Schiller erneut als Landesbeauftragte des iGZ für Bremen. iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz gratulierte Schiller, die auch als Beisitzerin für den Bereich Presse/Marketing im iGZ-Bundesvorstand sitzt, mit einem großen Strauß Blumen.

Zum Auftakt begrüßte sie die rund 50 Teilnehmer zur Sitzung in Bremen und informierte über die jüngsten Projekte, unter anderem dem Relaunch der iGZ-Homepage, des Zeitarbeitgeberverbandes. Die Arbeit des Verbandes bestätige sich vor allem auch durch den Mitgliederzuwachs in Bremen - die Zahl habe sich in den vergangenen Jahren verdoppelt.

Branchenprobleme in Bremen

Bettina Schiller sprach besondere Branchenprobleme vor Ort an: Die Bundesagentur für Arbeit habe ihr Arbeitgeberteam Zeitarbeit in Bremen und Hamburg reduziert. Eigentlich, so die iGZ-Landesbeauftragte, steige jedoch der Bedarf, denn die BA sei als Kooperationspartner mit Blick auf den Fachkräftemangel sehr wichtig. Schiller informierte das Plenum auch über die Landesmindestlohnproblematik im Bundesland. Abschließend richtete sie den Blick nach vorn und lud die Mitglieder sowohl zum iGZ-Bundeskongress am 26. März in Karlsruhe als auch zum Nordkongress am 26. November in Bremen ein, wofür sie schon jetzt eine hochinteressante Themenauswahl ankündigte.

Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag und mögliche Folgen für die Zeitarbeitsbranche nahm anschließend Werner Stolz unter die Lupe. Zunächst setzte er sich mit der in der Vereinbarung formulierten Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten auseinander.

Rasenmähermethode

Hierbei sei  offensichtlich nach der Rasenmähermethode gearbeitet worden, kritisierte Stolz. Nicht nur, dass die Vereinbarung mit Blick auf das Europarecht juristisch äußerst fragwürdig sei – auch sei ignoriert worden, dass zahlreiche Regulierungen dank der Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften längst Realität seien. Andererseits berge speziell die geforderte Höchstüberlassungsdauer auch eine Chance: Eine abschließende gesetzliche Regelung könnte noch restriktivere BAG-Rechtsprechung zum Begriff „vorübergehend“ verhindern. Zudem thematisierte der iGZ-Hauptgeschäftsführer die Unterschiede von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung. Mit dem Volker Kauder-Zitat „Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit“ schloss er seinen Vortrag.

Reisekostenrecht

Auf die seit dem 1. Januar 2014 geltenden Änderungen im Reisekostenrecht richtete im Anschluss RAin Christiane Buß, iGZ-Referat Arbeits- und Tarifrecht, die Aufmerksamkeit. Dabei erläuterte sie vor allem den neuen Anknüpfungspunkt im steuerlichen Reisekostenrecht – die erste Tätigkeitsstätte statt  der regelmäßigen Arbeitsstätte. Erste Tätigkeitsstätte sei die ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist, erklärte die Juristin den geänderten Sachverhalt. Nach ihrem Referat diskutierten die Vertreter der iGZ-Mitgliedsunternehmen mit der Anwältin noch Problematiken mit der geänderten Lohnfortzahlung. (WLI)