Betriebsratswesen beleuchtet

"Gemeinsam mit dem Betriebsrat - Illusion oder machbare Realität" lautete der Fachvortrag von RA Frederick Mehnert, Leiter der Abteilung Recht und interne Revision beim Mitgliedsunternehmen des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), der Amadeus FiRe AG. Im Fokus des Vortrags stand dabei besonders der gemeinsame Umgang miteinander. Mehnert zitierte zunächst die gesetzlichen Voraussetzungen und hier insbesondere Rechte und Pflichten sowohl des Betriebsrates als auch der Arbeitgebers für eine konstruktive Zusammenarbeit.

Grenzen der Beteiligungsrechte

In diesem Zusammenhang erläuterte der Rechtsanwalt zudem die Grenzen der Beteiligungsrechte. Basis für eine vertrauensvolle Kooperation seien dabei unter anderem klare Zuständigkeiten, feste Ansprechpartner ein steter Informationsfluss, zielgerichtete Verhandlungsführung und eindeutige Kommunikation. Auch bei sich widersprechenden Interessen gelte es, sich an diese Vorgaben zu halten, um eine möglichst sachliche Ebene nicht zu verlassen - sonst sei die konstruktive Zusammenarbeit kaum noch möglich. Abschließend ging Mehnert auf Koppelungsgeschäfte ein, die "zwar rechtlich nicht zulässig, praktisch aber üblich" seien. Anhand von einigen Grundsatzurteilen erläuterte der Experte zu guter Letzt die praktischen Aspekte der betrieblichen Mitbestimmung (wli).