Bild

Die gänzliche Abschaffung der Vorrangprüfung bei der Besetzung von Arbeitsplätzen und die Zulassung der Flüchtlinge in Zeitarbeits-Verhältnisse forderte jetzt auch Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).

Beschäftigungsverbot für Zeitarbeit vollständig aufheben

Laut jüngstem Entwurf zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz soll das Zeitarbeitsverbot für Flüchtlinge erst nach 15 Monaten – und nicht wie ursprünglich geplant nach drei Monaten – aufgehoben werden. „Um den Koalitionsbeschluss umzusetzen, ist es notwendig, dass das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Asylsuchende mit Bleibeperspektive und Geduldete vollständig entfällt“, forderte jetzt Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).

„Gleichzeitig sollte“, so Kramer, „zumindest befristet in den nächsten drei Jahren die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit für Asylsuchende mit hoher Bleibeperspektive sowie Geduldete entfallen. Nur so können alle Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive nach drei Monaten arbeiten, ohne dass 15 Monate lang die bisher bestehende bürokratische Vorrangprüfung viele der Betroffenen daran hindert.“

Bleibeperspektive

Soweit Flüchtlinge eine hohe Bleibeperspektive haben, sollten sie möglichst bald durch eigene Arbeit für ihren Unterhalt aufkommen, betonte der BDA-Präsident.

Zeitarbeitsverbot

Der Entwurf für ein Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz bleibe weit hinter dem zurück, was im Koalitionsausschuss am 6. September vereinbart wurde. Danach sollte das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Asylsuchende und Geduldete nach drei Monaten entfallen. Der Gesetzentwurf sehe jedoch vor, dass Asylsuchende und Geduldete in den ersten 15 Monaten weiterhin grundsätzlich nicht in der Zeitarbeit tätig sein dürfen. (WLI)