Beschäftigungsverbot für Zeitarbeit vollständig aufheben
„Gleichzeitig sollte“, so Kramer, „zumindest befristet in den nächsten drei Jahren die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit für Asylsuchende mit hoher Bleibeperspektive sowie Geduldete entfallen. Nur so können alle Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive nach drei Monaten arbeiten, ohne dass 15 Monate lang die bisher bestehende bürokratische Vorrangprüfung viele der Betroffenen daran hindert.“
Bleibeperspektive
Soweit Flüchtlinge eine hohe Bleibeperspektive haben, sollten sie möglichst bald durch eigene Arbeit für ihren Unterhalt aufkommen, betonte der BDA-Präsident.
Zeitarbeitsverbot
Der Entwurf für ein Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz bleibe weit hinter dem zurück, was im Koalitionsausschuss am 6. September vereinbart wurde. Danach sollte das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Asylsuchende und Geduldete nach drei Monaten entfallen. Der Gesetzentwurf sehe jedoch vor, dass Asylsuchende und Geduldete in den ersten 15 Monaten weiterhin grundsätzlich nicht in der Zeitarbeit tätig sein dürfen. (WLI)