Bernhard Eder ist wieder iGZ-Landesbeauftragter

Einstimmig wählten die anwesenden iGZ-Mitglieder Bernhard Eder als Landesbeauftragten für Rheinland-Pfalz wieder. Eder wurde damit zum wiederholten Mal in seinem Amt bestätigt. Beim Businessfrühstück im Favorite Parkhotel in Mainz konnten sich alle Gäste nicht nur austauschen, sondern auch über aktuelle rechtliche Änderungen informieren. In seinem Vortrag "Neues aus Recht und Gesetz" berichtete iGZ-Rechtsexperte Ass. iur. Marcel René Konjer über die aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht, zur Arbeitszeiterfassung und zu Mehrarbeits- und Nachtschichtzuschlägen.

„Als Faustformel können Sie sich für den Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitkräften merken: halbe Stelle, halbe Schwelle", erklärte der Jurist aus dem iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht. Ende 2018 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu einem Tarifwerk außerhalb der Zeitarbeit entschieden, dass ein Abstellen auf die unveränderte Mehrarbeitszuschlagsgrenze in Teilzeit unzulässig sein kann (BAG Urt. v. 19.12.18 – 10 AZR 231/18). Weitere Informationen hierzu finden iGZ-Mitglieder in der Mitgliederinfo 6/2019 und im iGZ-Merkblatt zum Thema. (MK)