Berliner Senatorin begrüßt Entwurf eines Ethik-Kodexes
Darin heißt es:
„Für Ihr o. g. Schreiben, mit dem Sie mir den Entwurf eines iGZ-Ethik-Kodexes übersandt haben, der am 28. März 2012 von der Mitgliederversammlung in Potsdam verabschiedet werden soll, danke ich Ihnen.
Den Arbeitsbedingungen der in der Leiharbeit Beschäftigten gilt mein großes Augenmerk.
Soweit der iGZ-Ethik-Kodex u.a. darauf gerichtet ist, die Einhaltung aller arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen einschließlich der vom iGZ abgeschlossenen Tarifverträge zu gewährleisten, auf faire und transparente Bewerbungsverfahren und auf die schriftliche Vereinbarung von Arbeitsbedingungen hinzuwirken, die Übernahme von Leiharbeitskräften durch den Einsatzbetrieb nicht zu behindern sowie das Bild der Leiharbeitskräfte als gleichwertige Mitarbeiter zu propagieren, begrüße ich dies sehr.
Solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Leiharbeit noch nicht zufriedenstellend ausgestaltet sind - insbesondere ist meiner Ansicht nach dem arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften mit Stammarbeitskräften künftig stärker als bisher Rechnung zu tragen -, ist jede Maßnahme zu unterstützen, die darauf abzielt, zumindest denjenigen Schutz zu verwirklichen, den das gegenwärtige rechtliche Regelwerk aufspannt.
Wenn es Ihnen - wie im Entwurf des Ethik-Kodexes als angestrebt beschrieben – gemeinsam mit Ihren Sozialpartnern jedoch darüber hinaus gelänge, die derzeit geltenden Tarifverträge auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterzuentwickeln, würde mich dies sehr freuen.“ (ML)