Bei Tarifverhandlungen um vernünftige Lösungen bemüht
„Zeitarbeit 2020: Was kommt auf die Branche zu?“, fragten sich Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, und Dr. Martin Dreyer, stellvertretender iGZ-Hauptgeschäftsführer, beim iGZ-Landeskongress Süd in Nürnberg vor rund 200 Teilnehmern. Dabei beschritten beide neue interaktive Wege, gaben jeweils ein Thema vor und gingen dann direkt ins Publikum, um gemeinsam mit den Teilnehmern die Inhalte zu diskutieren.
Direkt zum Auftakt sprach Stolz die aktuellen Tarifverhandlungen an. Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit habe das Einstiegsangebot der IG Metall – über acht Prozent – zunächst erst einmal nur zur Kenntnis genommen. Dreyer betonte in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit des Austauschs von Verband und Mitgliedern – deshalb werden die Unternehmen auch regelmäßig vom Hauptamt des iGZ vor Ort besucht.
Auswirkungen der AÜG-Reform
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer erinnerte an die negativen Auswirkungen der AÜG-Reform. Additiv dazu sei eine wirtschaftliche Schwächephase vor allem in den industriellen Bereichen hinzugekommen – Ergebnis: 104.000 weniger Zeitarbeitnehmer innerhalb eines Jahres. Insgesamt ergebe sich jedoch ein sehr gemischtes Bild, manche Firmen hätten keinerlei Probleme.
"Kurzweilige Situationen"
In Sachen Tarifverhandlungen unterstrich Dreyer die unterschiedlichen Interessenlagen, „die immer wieder für kurzweilige Situationen sorgen.“ Neben den 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von einem Jahr wurden unter anderem eine Ausdehnung der Urlaubstage und höhere Zuschläge gefordert. Außerdem solle die Lohnuntergrenze bewegt werden, um einen „Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn zu schaffen“. Nichtsdestotrotz sei die Diskussion sehr sachlich, über Sinn und Zweck der Zeitarbeit werde mittlerweile überhaupt nicht mehr diskutiert.
Über Punkte diskutieren
Von der Arbeitgeberseite her werde keine Kündigung des Manteltarifvertrags angestrebt, aber es herrsche Bereitschaft, über einzelne Punkte zu verhandeln. Unter anderem stehe auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Fokus – allerdings könne er absolut nicht sagen, wohin die Reise in diesem Punkt gehe. „Das Finden von Kompromissen findet manchmal auch in komplexen Regelungen statt.
Planungssicherheit
Einfache Lösungen gibt es auch, aber die sind dann auch oft mal teuer“, erläuterte Dreyer, warum die einfache Lösung aus Arbeitgebersicht nicht unbedingt auch immer die beste ist. Ziel sei es, vernünftige Regelungen mit längerer Laufzeit zu finden, damit die Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit haben. Stolz erinnerte in diesem Zusammenhang an die Evaluierung der AÜG-Reform im nächsten Jahr. Durch Gutachten solle untersucht werden, wie sich die Beschränkung auf 18 Monate praktisch ausgewirkt habe. Gleiches gelte für die Neunmonats-Regelung zum Equal Pay und für das Schriftformgebot, habe Bundesarbeitsminister Huberts Heil bereits zugesagt.
Stolperfallen
Stolz appellierte an die Mitglieder, sich dann 2020 an der dazugehörigen Befragung zu beteiligen. Gleichzeitig warnte er vor möglichen Stolperfallen bei der Auswirkung der Evaluation, etwa bei der Zuordnung, ob beim jeweiligen Job Arbeitsplatz- oder Personenbezogenheit gelten solle.
Bauhauptgewerbe
Der iGZ-Hauptgeschäftsführer informierte zudem darüber, dass derzeit überlegt werde, ob das Verbot der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe überhaupt verfassungsrechtlich möglich sei – das solle geprüft werden und im Zweifel entsprechend juristisch aufgearbeitet werden. Es gelte nun, mithilfe der Öffentlichkeitsarbeit und der Mitmachkampagne Zeichen guter Zeitarbeit zu setzen.
Mitmach-Kampagne
Das Bild der Branche habe sich mittlerweile gewandelt, zahlreiche Kundenunternehmen seien ebenfalls bereit, sich mit ihren Statements zur Zeitarbeit an der Kampagne zu beteiligen. Das sei immens wichtig für die Zeitarbeitsbranche und es sei jetzt wichtig, dass sich die Mitgliedsunternehmen auch weiterhin für die Kampagne „Zeitarbeit: Eine gute Wahl.“ engagieren. (WLI)