"Begrenzung schadet Zeitarbeit massiv"
Darin heißt es unter anderem: „Während sich die Neun-Monats-Grenze an den Regelungen in den bestehenden Branchenzuschlagstarifen der Zeitarbeit orientiert, ist die Zahl 18 auf dem politischen Basar ausgehandelt worden - die SPD forderte ursprünglich zwölf Monate, die Union 24. So willkürlich die Zahl festgelegt worden ist, so wenig praktikabel stellt sie sich dar.
Der Zeitarbeit würde geschadet
Zwar ist es angesichts einer drohenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage, wann ein Zeitarbeitseinsatz „vorübergehend“ ist, richtig und wichtig, diese Frage abschließend politisch zu definieren.“ Mit einer Begrenzung auf eineinhalb Jahre, so die Autorin, schade man dem wichtigen Flexibilitätsinstrument Zeitarbeit jedoch massiv. Denn klar sei: Ein Einsatz im Rahmen der Zeitarbeit, der länger als 18 Monate dauere, sei kein Missbrauch der Zeitarbeit!
Viele gute Gründe
Durian: „Im Gegenteil: Es gibt eine ganze Reihe guter Gründe, wieso ein Zeitarbeitseinsatz auch länger als 18 Monate dauern können muss. Schaut man in Kundenunternehmen der Zeitarbeit, so stellt man immer häufiger fest, dass diese heute selbst meist sehr auftragsbezogen arbeiten. Sie nehmen an Ausschreibungen teil. Sie erhalten Aufträge, die zum Beispiel projektbezogen zeitlich begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum sind.“
Permanente Unsicherheit
Häufig laufen sie laut iGZ-Bundesvorsitzender 24 Monate und werden dann neu ausgeschrieben. Es bestehe bei diesen Kundenunternehmen der Zeitarbeitsbranche eine permanente Unsicherheit, ob eine erneute Auftragserteilung erfolge. Eine Reglementierung durch eine zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer schwäche die Kundenunternehmen und sei kontraproduktiv. Der Fachkräftemangel trete in der deutschen Wirtschaft täglich stärker zutage. „Fachkräfte“, so Durian, „können wählen, und sie wählen häufig bewusst einen modernen und gut aufgestellten Personaldienstleister“. Sie schätzen die Dienstleistung ähnlich wie die Kundenunternehmen.
Nicht im Sinne der Wirtschaft
Ein Eingriff durch die Politik oder den Gesetzgeber sei nicht im Sinne der deutschen Wirtschaft und ihrer Fachkräfte. Hier müsse die Politik sehr sorgsam schauen, wie sie diese Regelungen tatsächlich in die Tat, sprich in Gesetzestext, umsetze, um keinen Flurschaden bei der betrieblichen Flexibilität der Wirtschaft in Deutschland anzurichten. (WLI)
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